Der Rechnungshof hat diverse Änderungen für die Zentralmatura vorgeschalgen.

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Wien – Der Rechnungshof (RH) hat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht die 2014/15 (AHS) beziehungsweise 2015/16 (Berufsbildende höhere Schulen/BHS) eingeführte Zentralmatura untersucht und diverse Änderungen empfohlen. Zur Erreichung höchstmöglicher Objektivität sollten etwa die Klausuren nicht mehr vom Klassenlehrer korrigiert und Kompensationsprüfungen künftig schriftlich durchgeführt werden.

Das Ministerium solle langfristig die Möglichkeit einer zentralen Korrektur der Klausuren im Auge behalten, heißt es in dem Bericht, für den exemplarisch die Jahre 2014 bis 2018 in den Bundesländern Kärnten und Oberösterreich geprüft wurden. Das wäre insbesondere dann zweckmäßig, wenn die Klausuren flächendeckend IT-gestützt verfasst würden.

Prüfer als heimliche Helfer vermutet

Von schriftlichen Kompensationsprüfungen erhofft sich der Rechnungshof wiederum "ein höheres Maß an Standardisierung, Vergleichbarkeit und Objektivität" und weniger organisatorischen Aufwand. Während in Oberösterreich die Fünferquote 2018 nach den mündlichen Kompensationsprüfungen von 16 auf fünf Prozent zurückging, sank sie in Kärnten von 24 auf sechs deutlich stärker. Der Rechnungshof vermutet "unterschiedliche Hilfestellungen" der Prüfer als Hintergrund.

Weniger Aufwand soll auch der Vorschlag bringen, langfristig an den AHS und BHS bei der Überprüfung der Grundkompetenzen in der Mathematik dieselben Aufgaben einzusetzen. In diesem Fach thematisiert der Rechnungshof auch die zuletzt intensiv diskutierten Schwankungen bei den Fünferquoten sowie die unterschiedlichen Anteile an "Nicht genügend" je nach Schultyp beziehungsweise Geschlecht: Das Ministerium solle die Ursachen analysieren und Gegenmaßnahmen setzen.

Pro-Kopf-Kosten

Angesichts der hohen Kosten für die Aufgabenerstellung in Fächern mit wenigen Matura-Kandidaten stellen die Prüfer infrage, welche Klausuren tatsächlich zentral erstellt würden müssen. Während beim Haupttermin 2017 im Fach Deutsch mit seinen rund 37.000 Kandidaten Pro-Kopf-Kosten von zehn Euro angefallen sind, waren es bei Altgriechisch (20 Maturanten) 1.598 Euro pro Kopf.

Aufgabenerstellung

Verbesserungsmöglichkeiten sehen die Prüfer auch bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben: Der aufwendige Prozess der Erstellung solle auf "das unbedingt erforderliche Ausmaß" beschränkt werden. Das Ministerium solle sich außerdem einen Überblick über die Zahl der entwickelten Aufgaben seit Einführung der Zentralmatura verschaffen, anstelle der pro Schuljahr benötigten 715 Aufgaben wurden mehr als 1.000 beauftragt. Außerdem solle geprüft werden, ob Aufgaben neu aufbereitet werden können.

"Zu strenge Kriterien"

Als Schwachpunkt der Zentralmatura sieht der Rechnungshof auch "zu strenge Beurteilungskriterien": In Mathematik reichen an den AHS zwar 16 von 48 Punkten für ein "Genügend" – diese 16 müssen aber im insgesamt 28 Punkte (inklusive Bonusaufgaben) umfassenden Grundkompetenzteil gesammelt werden. Das ist eine Quote von 57 Prozent – bei Schularbeiten sollen dagegen laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schon 51 Prozent reichen.

Ein ähnliches Problem gebe es in den lebenden Fremdsprachen, wo 60 von 100 Punkten für einen Vierer erreicht werden müssen, so der Rechnungshof. In Mathe wurden zuletzt die Beurteilungskriterien allerdings bereits geändert: Neben den 16 von 28 Punkten im Grundkompetenzteil reichen alternativ auch insgesamt 24 von 48 Punkten. (APA, 3.7.2020)