Die Folgen der Causa Telekom bringen Rudolf Fischer (links) und Peter Hochegger erneut als Angeklagte vor Gericht.

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Sollte alles so kommen wie geplant, dann endet der Buwog-Prozess Mitte Oktober – und hätte somit drei Jahre minus zwei Monate gedauert. Bis 15. Oktober nämlich hat die Vorsitzende des Richtersenats, Marion Hohenecker, noch Verhandlungstermine ausgeschrieben, dann könnte die Korruptionscausa, in der Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser Erstangeklagter ist, urteilsreif sein. Könnte, denn überraschende Wendungen hat es im Verfahren schon öfter gegeben.

In der Causa Buwog integriert sind die beiden Stränge Terminal Tower Linz und Telekom Austria (TA), bei Letzterer geht es um den Vorwurf der Untreue rund um Parteienfinanzierung. Die TA unterhielt "schwarze Kassen" bei Peter Hocheggers Lobbyingagentur Valora, das Geld soll an parteinahe Unternehmen weitergeflossen sein. Hochegger hat in beiden Causen Teilgeständnisse abgelegt, auch Fischer hat teilweise gestanden. Für alle hier Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Neue Vorwürfe

Inzwischen ist aber eine weitere rechtskräftige Anklage aus dem Themenkomplex Telekom dazugekommen, für die, wegen ihrer Protagonisten, ebenfalls Buwog-Richterin Hohenecker zuständig ist. In einem Finanzstrafverfahren werden sich Ex-TA-Manager Fischer und Exlobbyist Hochegger wegen des Vorwurfs der Abgabenverkürzung vor Gericht verantworten müssen – zum Teil als Beitragstäter.

Diese Anklage ist gleichsam aus Scheinrechnungen herausgeapert, die Hocheggers Agenturen der TA gelegt hatte. So soll Fischer dazu beigetragen haben, dass die Steuererklärungen der TA von 2005 bis 2010 falsch waren, zu wenig Körperschafts- und Umsatzsteuer bezahlt wurde.

Steuern und Scheinrechnungen

Die Rechnungen, um die es geht, betrafen beispielsweise eine Veranstaltung der Aids Life Gala, Aon-Entertainment oder Leistungen rund um das Stock-Option-Programm der Telekom-Manager bzw. einen Wahlkampf des BZÖ. Bei Fischer geht es laut Anklage um einen hinterzogenen Betrag von rund drei Millionen Euro, bei Hochegger ist es etwas weniger. Für beide gilt die Unschuldsvermutung, Hochegger wird sich teilweise schuldig bekennen, wie er auf Anfrage sagt.

Dass das Finanzstrafverfahren im laufenden Verfahren behandelt wird, ist nicht anzunehmen. Nächste Verhandlung ist da übrigens am 27. Juli, Anfang August gibt es nur zwei Verhandlungstage. Dann macht die Buwog Pause. (Renate Graber, 7.7.2020)