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Die Macht von Präsident Sisi ist mit der Verfassungsänderung vorerst gesichert.

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Kairo – Ägyptens Parlament hat am Montag eine Reihe von Verfassungsänderungen gebilligt, die derzeitigen oder ehemaligen Armeeangehörigen eine Präsidentschaftskandidatur nur noch erlaubt, wenn die ranghöchsten Generäle ihrer Bewerbung zustimmen.

Der Parlamentsbeschluss erfolgte ein Jahr nach einer Volksabstimmung, in der sich eine deutliche Mehrheit der Ägypter hinter Verfassungsänderungen gestellt hatte, die Staatschef Abdelfattah al-Sisi den Machterhalt bis 2030 ermöglichen könnten.

Genehmigung notwendig

Laut den Verfassungsänderungen können ehemalige oder derzeitige Armeevertreter auch bei Parlamentswahlen nur noch bei einer entsprechenden Genehmigung des Obersten Rates der Streitkräfte (Scaf) kandidieren. Beobachter gehen davon aus, dass die Verfassungsänderungen es Armeeangehörigen praktisch unmöglich machen, bei irgendeiner Wahl anzutreten – und somit verhindern, dass Sisi in den kommenden Jahren einen prominenten Rivalen bekommt.

Die Verfassungsänderungen sehen eine Reihe weiterer Einschränkungen für Soldaten vor. So dürfen sie nur noch mit Zustimmung des Scaf einer Partei beitreten. Das öffentliche Verbreiten von Informationen während ihrer Dienstzeit wird ihnen grundsätzlich verboten.

Armee stellte meist Präsidenten

Die Armee ist in Ägypten äußerst einflussreich. Seit Gründung der Republik gab es nur zwei Präsidenten ohne militärischen Hintergrund in dem Land.

Sisi selbst war Armeechef, bevor er nach dem Sturz des mit der islamistischen Muslimbruderschaft verbundenen Präsidenten Mohammed Morsi im Jahr 2014 das Präsidentenamt übernahm. 2018 wurde er mit 97 Prozent der Stimmen wiedergewählt – einen ernsthaften Konkurrenten hatte er nicht. (APA, AFP, 7.7.2020)