Der Mindestabstand zu anderen Urlaubern ist hier eingehalten. Allerdings kostet Wildcampen in Österreich bis zu 14.500 Euro Strafe.

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Campingurlaub in Österreich erlebt seit Jahren stetige Zuwächse. Angesichts der Corona-Krise ist ein weiterer Aufschwung zu erwarten. Gerade wer es dabei auf Social Distancing und Naturnähe anlegt, sollte aber wissen, wo Camping überhaupt erlaubt ist. "Ob mit dem Zelt mitten im Wald oder mit dem Campingfahrzeug am Straßenrand: In Österreich ist das freie Stehen bzw. Übernachten abseits der offiziellen Campingplätze großteils verboten und kann mitunter hohe Strafen nach sich ziehen. Die konkreten Regelungen und Strafhöhen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich", warnt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping-Clubs (ÖCC).

Sollte man beim Wildcampen in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Sonderschutzgebiet erwischt werden, können die Strafen bis zu 14.500 Euro betragen. "In Österreich wird zwar durchaus kontrolliert, solch hohe Strafen sind aber eher eine Seltenheit", stellt der Experte klar. "Wer sich rücksichtsvoll verhält und vor allem vorab informiert, etwa bei der jeweiligen Gemeinde oder Touristeninformation, kann Strafen vermeiden." Die Regelungen der Bundesländer im Überblick:

  • Kärnten: Gemäß dem Kärntner Naturschutzgesetz ist es in der freien Landschaft verboten, außerhalb von Campingplätzen und auch auf sonstigen Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen. Missachtet man das Verbot, drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro.

  • Niederösterreich: Gemäß niederösterreichischem Naturschutzgesetz ist das Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen im Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar – ein Verstoß wird mit bis zu 14.500 Euro geahndet.

  • Wien: In der Bundeshauptstadt ist laut Kampierverordnung freies Stehen abseits der offiziellen Campingplätze verboten. Es drohen Strafen bis zu 700 Euro.

  • Burgenland: Hier ist das Zelten mit weniger als zehn Personen für maximal drei Nächte gestattet. Das freie Stehen mit dem Wohnmobil ist jedoch nicht gestattet und kann mit Strafen von bis zu 3.600 Euro geahndet werden.

  • Oberösterreich: Laut oberösterreichischem Tourismusgesetz ist Zelten und Übernachten für den "Fußwanderverkehr" im alpinen Ödland oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Weidegebieten erlaubt. Ansonsten gibt es für Oberösterreich keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen.

  • Salzburg und Vorarlberg: Ob und in welcher Höhe Strafen für Wildcampen geltend gemacht werden, wird von dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde bestimmt.

  • Steiermark: Für die Steiermark gibt es keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen. Es ist ratsam, sich für das freie Stehen die Genehmigung der Behörden einzuholen.

  • Tirol: Das Campieren außerhalb von Campingplätzen ist gemäß Tiroler Campinggesetz verboten. Sonst droht eine Strafe von bis zu 220 Euro. Kommen Verstöße gegen das Abfallwirtschafts-, das Naturschutz- und das Feldschutzgesetz hinzu, sind Strafen im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich fällig.

Für ganz Österreich einheitlich geregelt ist Folgendes: Auf privaten Grundstücken darf nur mit Erlaubnis des Eigentümers übernachtet werden – das gilt auch für Waldgebiete. Zwar sichert das Forstgesetz jedem die freie Betretbarkeit des Waldes zu, allerdings ist das Lagern bei Dunkelheit und Zelten davon klar ausgenommen und daher verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor. Übrigens: Das bloße "Pausieren" in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen ist nur erlaubt, wenn es darum geht, dass der Lenker wieder fahrtauglich wird. (red, 7.7.2020)