Das US-Höchstgericht entschied sich für die Vollstreckung von Todesurteilen auf Bundesebene.

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Mitten in der düstersten Corona-Krise hat das US-Höchstgericht 5:4 entschieden, dass auf Bundesebene wieder Todesurteile vollstreckt werden sollen: ein Herzenswunsch Donald Trumps, dass America auch in dieser Beziehung great again werden möge. Dem Ganzen war ein längeres Gezerre um die Administration der Hinrichtungsart – der Todesspritze – vorausgegangen. Aber dass das Justizministerium (neben einzelnen Bundesstaaten) Menschen vom Leben zum Tode befördern lässt, hatte sich eigentlich in den letzten eineinhalb Jahrzehnten aufgehört.

Es geht um drei Exekutionen, die nun noch diese Woche stattfinden sollen. Gegen die Hinrichtung eines Kandidaten hatten Angehörige eines Mordopfers Einspruch erhoben: weil nur er, aber nicht ein weiterer Beteiligter an dem Verbrechen zum Tod verurteilt wurde.

Was wie die Demonstration eines ausgeprägten Gerechtigkeitssinns aussieht, hat jedoch eine nicht ganz so leicht nachvollziehbare Facette: Mutter, Schwester und Nichte eines Opfers wollen nämlich bei der Hinrichtung unbedingt dabei sein, auch wenn sie eigentlich dagegen sind.

Covid-19 stelle sie nun vor die Wahl, sich entweder einem Gesundheitsrisiko auszusetzen oder aufs Zuschauen zu verzichten, sagen sie. Und wenn die Geschichte nicht aus den USA käme, wären hierzulande einige wohl schnell mit der Einschätzung "kulturell bedingt" bei der Hand. (Gudrun Harrer, 14.7.2020)