Das Bundesheer wurde immer mehr darauf ausgerichtet, die Polizei zu unterstützen.

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Die Polizei ist rasch einmal überfordert. Das wird nicht nur bei einzelnen Fällen von eklatantem Fehlverhalten von Beamten deutlich. Die Überforderung hat System: Wenn es darum geht, die Staatsgrenze zu überwachen und gleichzeitig bei erhöhter Bedrohungslage die Sicherheit von Botschaften zu gewährleisten, kann es schnell personell eng werden; schließlich gilt es ja auch, den polizeilichen Alltagskram zu bewältigen.

Solche Engpässe hat der Gesetzgeber längst vorhergesehen – und daher dem Bundesheer in Artikel 79 (2) BVG die Aufgabe zugewiesen, als letzte strategische Reserve der Republik die Polizei zu unterstützen, wenn diese sich einmal überfordert fühlt. Gedacht hat man dabei an Ausnahmesituationen – aber diese Ausnahmen treten inzwischen gehäuft auf. Verwaltungsökonomen mögen das als Beispiel dafür sehen, wie man einen Staat verschlanken kann, ohne ihn komplett handlungsunfähig zu machen.

Unterschiedliche Aufgaben

In der ÖVP findet man bei derartigen Überlegungen immer offene Ohren. "Kostensenkung durch Nutzung von Synergieeffekten" gehörte schon unter Wolfgang Schüssel zum Kern des schwarzen Staatsverständnisses. Da passte es gut ins Konzept, dass Schüssel 2003 den Ex-Gendarmen Günther Platter zum Verteidigungsminister machte und mit einer Bundesheerreform beauftragte, die die Abschaffung der Übungspflicht für Miliztruppen brachte.

Schon damals wurde der Kern des militärischen Geschäfts, die Fähigkeit, in einem Krieg zu bestehen, in den Hintergrund gedrängt. Was seither an stückchenweisem Abbau der Fähigkeiten des Bundesheeres passiert ist, folgte derselben Logik: Schwarze, später türkise, Finanzminister hielten die Mittel für die Sicherheit knapp. Im Zweifelsfall gab es eher Geld für die innere Sicherheit.

Und das Bundesheer wurde immer mehr darauf aus gerichtet, die Polizei zu unterstützen. Da passt dazu, dass ein Ex-Polizist als Generalsekretär des Verteidigungsministeriums dessen Ausrichtung steuern kann. Im Kabinett der Verteidigungsministerin glaubt man inzwischen selbst, dass Assistenz für die Polizei zur militärischen Landesverteidigung gehöre. Dabei wird übersehen, dass Polizei und Militär unterschiedliche Organisationen mit unterschiedlichen Aufgaben sind – aus guten Gründen soll das Militär nur in Ausnahmefällen im Inneren eingesetzt werden. Für diese unterschiedlichen Aufgaben müssen sowohl Heer als auch Polizei ausreichend ausgestattet werden. (Conrad Seidl, 19.7.2020)