Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kündigte an, dass der Gesetzesentwurf noch in diesem Monat stehen soll.

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Noch in diesem Sommer soll ein erster Gesetzesentwurf für das Maßnahmenpaket der Regierung gegen Hass im Netz vorgestellt werden. Dabei befasst sich das Justizministerium mit Änderungen in der Verfolgung von Hassbeiträgen, das Kanzleramt mit der künftigen Verantwortung von Plattformen, wobei noch nicht klar ist, welche Onlineportale unter diesen Begriff fallen. Eine Steuerungsgruppe soll die Vorhaben zusammenführen.

Möglichst "innerhalb weniger Stunden", sagte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kürzlich, sollen soziale Netzwerke bedenkliche Inhalte offline nehmen müssen. Wie aus informierten Kreisen zu hören ist, dürften die Fristen, ähnlich wie beim deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), bei 24 Stunden beziehungsweise sieben Tagen in heiklen Fällen liegen. Bei Nichteinhaltung sollen Strafen drohen.

Entwurf soll noch im Juli kommen

Kontrollieren soll das, so der aktuelle Stand des noch nicht finalen Entwurfs, die Regulierungsbehörde KommAustria. Sie soll erst nach Beschwerden von Nutzern aktiv werden. Einmalige Versäumnisse sollen ungestraft bleiben, eher würde die Behörde Unternehmen ahnden, die die Regeln systematisch missachten. Bisher ließ die Regierung auch offen, welche Plattformen betroffen sein werden.

Als Kriterien in Betracht gezogen werden etwa die Nutzerzahl oder der Umsatz der jeweiligen Firma. Ersteres bestätigte Edtstadler bei einem Pressetermin am Montag, wollte aber keine konkrete Zahl nennen. Auch österreichische Unternehmen wie DER STANDARD dürften nach aktuell angedachten Vorgaben dabei unter die Regelung fallen. Ob Ausnahmen für gemeinnützige Projekte wie Wikipedia angedacht ist, ist offen.

Wie das NetzDG sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Unternehmen einen Zustellbevollmächtigten in Österreich nominieren. Außerdem müssen leichte und verständliche Meldeverfahren eingeführt werden. Eine Klarnamenpflicht wurde am Montag ausgeschlossen.

Edtstadler zufolge soll der finale Entwurf um die künftige Regulierung von Onlineplattformen noch vor Ende des Monats vorgestellt werden.

EU-Kommission muss notifiziert werden

Dass das in der Sommerpause des Nationalrats geschieht – weswegen die neuen Regeln erst ab September beschlossen werden könnten –, hat wohl auch einen praktischen Grund, denn die Regierung muss die Maßnahmen der EU-Kommission vorlegen, die dann drei Monate Zeit hat, um darauf zu reagieren.

Die Notifizierung ist notwendig, da strengere Regeln geplant sind als im Herkunftsland der betroffenen Unternehmen. Wie der Rechtsexperte Nikolaus Forgó von der Universität Wien erklärt, muss eine Benachrichtigung erfolgen, wenn Auswirkungen auf den freien Verkehr von Dienstleistungen zu erwarten sind.

Die Kommission ist seit Monaten mit einem EU-weiten Gesetz für eine solche Plattformregulierung beschäftigt. Sie will einheitliche Regeln schaffen, da unterschiedliche Vorgaben die EU im Vergleich zu anderen Standorten unattraktiv machen. Der Providerverband ISPA, zu dessen Mitgliedern etwa Facebook und Google gehören, mahnt vor einem nationalen Alleingang: "Die Entwicklungen auf europäischer Ebene sollten in jedem Fall abgewartet werden, um sich widersprechende nationale Regelungen zu vermeiden", sagt ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert. In Frankreich wurde ein ähnliches Vorgehen durch die EU-Kommission gestoppt und durch den französischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. (Muzayen Al-Youssef, 20.7.2020)