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Halle an der Saale – Im Prozess um den Anschlag auf eine Synagoge in Halle an der Saale hat der Angeklagte die Tatvorwürfe grundsätzlich eingeräumt. Der 28-jährige Deutsche schilderte am Dienstag zum Prozessauftakt in Magdeburg, wie er versuchte, mit Waffen und Sprengstoff in das jüdische Gotteshaus einzudringen.

Bei seiner Aussage vor dem Oberlandesgericht äußerte sich der Angeklagte wiederholt rassistisch. Der Zentralrat der Juden forderte eine harte Bestrafung des 28-Jährigen.

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Der Angeklagte verhehlte in seiner Aussage vor Gericht nicht seine gegen Muslime und Juden gerichtete Gesinnung. Auch über die nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge äußerte er sich abfällig, so dass ihn die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens ermahnte: "Diese menschenverachtenden Äußerungen möchte ich von Ihnen nicht hören."

Er sagte, er habe sich den 9. Oktober für den Angriff auf die Synagoge ausgesucht, weil an diesem Tag die Juden ihren höchsten Feiertag Yom Kippur begehen. Auf die Frage von Mertens, was er mit all seinen Waffen vorgehabt habe, antwortete der Angeklagte allerdings ausweichend. Er habe ja noch nicht einmal gewusst, "ob es eine besuchte Synagoge ist".

"Kurzschlussreaktion"

Der 28-Jährige gestand die Tötung einer 40-jährigen Passantin. B. erschoss die Frau, nachdem es ihm trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen war, in die Synagoge einzudringen. Vor Gericht sprach er von einer "Kurzschlussreaktion". "Hätte ich das nicht gemacht, hätten mich alle ausgelacht", sagte er mit Blick auf seine live von ihm ins Internet übertragenen Taten. Es tue ihm leid, dass er sie getötet habe.

In seiner Aussage vor dem Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt mit Sitz in Naumburg, das den Prozess aus Platz- und Sicherheitsgründen im Landgericht Magdeburg verhandelt, schilderte der Angeklagte seine Kindheit und Jugend, wobei er auf Fragen der Vorsitzenden Richterin zu persönlichen Details teilweise unwillig antwortete. Recht ausführlich schilderte er dagegen, wie er sich Waffen besorgte und selbst baute.

Zahlreiche Anklagepunkte

Dem Angeklagten werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt. Er habe einen Mordanschlag auf die Besucher der Synagoge verüben und eine "möglichst große Anzahl von Menschen töten" wollen, sagte Bundesanwalt Kai Lohse. "Er handelte aus einer rassistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus."

Durch die Echtzeitübertragung seiner Taten ins Netz habe B. erreichen wollen, dass diese "eine breite Wahrnehmung in der Öffentlichkeit" und mögliche Nachahmer finden, sagte Lohse. Nachdem er an der Synagoge scheiterte und die Passantin erschoss, habe er beschlossen, Migranten zu töten. Er drang in einen Dönerimbiss ein und erschoss dort einen 20-jährigen Mann. Auf seiner Flucht durch den Saalekreis verletzte er zwei weitere Menschen schwer, bis er schließlich nach einem Unfall festgenommen werden konnte.

Strenge Sicherheitskontrollen

Der Prozess begann mit zweistündiger Verspätung, weil die Sicherheitskontrollen nicht so zügig verliefen wie geplant und Besucher sowie Journalisten teils stundenlang vor dem Gerichtsgebäude warten mussten. Der Angeklagte wurde in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Drei bewaffnete und vermummte Justizbeamte bewachten ihn. Nach einem gescheiterten Fluchtversuch aus einem Gefängnis in Halle Ende Mai steht er unter verschärfter Bewachung. Auch während der Verhandlung muss er Fußfesseln tragen.

Für das Verfahren sind zunächst 18 Verhandlungstermine bis Mitte Oktober vorgesehen. Am Mittwoch sollten das vom Angeklagten aufgenommene Tatvideo vorgeführt und unter anderem einer der Ermittler befragt werden.

"Der Attentäter muss mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden", forderte Zentralratspräsident Josef Schuster. "Es ist unvorstellbar grausam, welchen Judenhass er erbreitet hat." Dieser habe offenbar keine Scheu gehabt, "seinen blanken Hass auf Juden in die Tat umzusetzen und Menschen zu ermorden." (APA, AFP, 21.7.2020)