Das Verfahren gegen Philipp Amthor wurde eingestellt.

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Berlin – Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat ein Verfahren gegen den CDU-Politiker Philipp Amthor wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern ohne Ermittlungen eingestellt. Es gebe keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten im Zusammenhang mit einem politischen Engagement für ein New Yorker Start-up-Unternehmen, teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit.

Es lägen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, ob Amthor einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten habe, weil mandatsunabhängige Einkünfte grundsätzlich keine verbotenen Zuwendungen seien. Die Generalstaatsanwalt hatte die Vorwürfe aufgrund einer Anzeige geprüft.

Zudem sei keine qualifizierte Unrechtsvereinbarung erkennbar. Voraussetzung dafür ist ein Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen Akquise und der parlamentarischen Arbeit des Abgeordneten. Davon nicht erfasst seien dagegen Tätigkeiten außerhalb der durch das Mandat begründeten Zuständigkeiten. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn die Autorität des Mandats oder die Kontakte des Mandatsträgers genutzt werden, um einen in der Zuständigkeit einer anderen Stelle liegenden Vorgang zu beeinflussen.

Kontakt genutzt, um Unternehmen zu unterstützen

Nach Ansicht der Ermittler verhielt es sich im Fall Amthor folgendermaßen: Seine Tätigkeiten für das Unternehmen hätten sich auf die Nutzung des Kontakts zum deutschen Wirtschaftsministerium beschränkt, um das Unternehmen zu unterstützen. Über die Ausgestaltung dieser Unterstützung seien weder der Anzeige noch der Berichterstattung Einzelheiten zu entnehmen.

Amthor war in die Kritik geraten, nachdem er sich für das US-Unternehmen Augustus Intelligence eingesetzt und dafür im Gegenzug Aktienoptionen erhalten hatte. Er bezeichnete dies inzwischen als "Fehler" und erklärte, diese Nebentätigkeit beendet zu haben. Der 27-Jährige wollte ursprünglich für den CDU-Landesvorsitz in Mecklenburg-Vorpommern kandidieren, verzichtete im Zuge der Affäre jedoch darauf. (APA, AFP, 22.7.2020)