Laur Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) soll der Gesetzesentwurf noch dieses Monat in Begutachtung gehen.

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Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) geht nicht davon aus, dass die EU Einwände gegen das geplante Gesetz zur Plattformverantwortlichkeit erheben wird. Geht es nach der Regierungs-Initiative gegen Hass im Netz, sollen Online-Plattformen künftig potenziell rechtswidrige Inhalte rascher löschen. Das Vorhaben muss aber erst bei der EU-Kommission notifiziert, also beglaubigt werden.

EU arbeitet an gemeinsamer Lösung

Mitgliedstaaten müssen die Kommission vorab über jede geplante technische Vorschrift unterrichten, sollte diese Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder die Dienstleistungsfreiheit in der Informationsgesellschaft beinhalten. Ab der Notifikation läuft eine dreimonatige Stillhaltefrist, die der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit gibt, den Wortlaut zu prüfen und darauf zu reagieren.

Die Kommission kann einen Entwurf zudem für einen Zeitraum von einem Jahr bis 18 Monaten sperren, wenn im gleichen Bereich Harmonisierungsarbeiten der Europäischen Union durchgeführt werden sollen oder schon im Gange sind. Das ist derzeit auch der Fall: Justizkommissarin Vera Jourova drängt auf eine europäische Lösung und hat bereits EU-weit verpflichtende Vorgaben für Online-Netzwerke für Ende des Jahres in Aussicht gestellt

Entwurf für kommende Woche angekündigt

Dennoch ist man sich in Edtstadlers Ministerium sicher, dass Österreichs Initiative durchgehen wird – denn auch gegen ähnlich geartete Gesetze in Deutschland und Frankreich habe es keine Einwände gegeben, hieß es aus ihrem Büro. Der Begutachtungsentwurf für das Gesetz solle daher kommende Woche in Begutachtung gehen.

Ausnahmen für Seiten wie Wikipedia geplant

Ob der Entwurf tatsächlich kommende Woche bereits fertig wird, ist allerdings noch offen. Die Verhandlungen innerhalb der Koalition waren nach APA-Informationen am Freitag noch nicht abgeschlossen. Fix ist dem Vernehmen nach allerdings eine Ausnahme von der Plattformverantwortlichkeit: digitale Enzyklopädien wie Wikipedia sollen von den neuen Regeln – u.a. eine Löschverpflichtung für potenziell rechtswidrige Inhalte – nicht erfasst werden. (APA, 25.07.2020)