Viele Bänke bleiben am Montag leer. Der Wirtschaftsprüfer und Treuhänder Heinrich Sch. aus St. Gallen, wird per Videokonferenz einvernommen.

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Am Montag beginnt die letzte Runde im Buwog-Prozess vor der Sommerpause ab 6. August. Zunächst wird die Vorsitzende des Richtersenats, Marion Hohenecker, quasi in kleiner Angeklagtenbesetzung verhandeln: Nur Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser, die beiden Exlobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger sowie der Schweizer Vermögensberater Norbert Wicki und Wirtschaftsprüfer Gerald Toifl sind geladen.

Am ersten Verhandlungstag wird es um das Schwiegermuttergeld gehen.

Nur ein Zeuge steht auf dem Programm: der Wirtschaftsprüfer und Treuhänder Heinrich Sch. aus St. Gallen, der per Videokonferenz einvernommen wird. Er hat die Schweizer Treuhandgesellschaft Ferint AG vertreten – und somit jene Gesellschaft, die jenes Konto bei der Wiener Meinl Bank unterhielt, auf das Grasser das Schwiegermutter-Geld eingezahlt hatte. Sch. war ein Studienkollege und Vertrauter von Julius Meinl V., dem die Meinl Bank damals zuzurechnen war. Meinl soll Grasser und Sch. auch bekanntgemacht haben. Die 500.000 Euro will Grasser von Marina Giori-Lhota bekommen haben, eingezahlt wurde es zwischen Juli 2005 und Februar 2006, nach Schalterschluss, in bar und in Tranchen à 100.000 Euro, 330.000 Euro und 70.000 Euro.

Buwog-Provision

Die Ankläger von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gehen davon aus, dass das Geld aus der Buwog-Provision stammt, mit der Grasser aber nichts zu tun haben will. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Geld wurde in Hypo-Alpe-Adria-Papiere veranlagt, so wurden 780.000 Euro daraus – und die landeten dann auf dem Konto der Mandarin Group.

Die 330.000er-Tranche soll Sch. aufs Konto einzahlt haben, das hat jener Exmeinlbanker vor Gericht ausgesagt, der das Bargeld in Empfang genommen hat und von der Erscheinung Grassers so "paralysiert" war, dass er das Geld gar nicht gleich nachgezählt hat. Das Problem beim Schwiegermuttergeld: Giori-Lhota hat gegenüber der Finanz bestritten, wirtschaftlich Berechtigte der Ferint zu sein. Vor Gericht hat sie nicht ausgesagt, das muss sie als Schwiegermutter Grassers auch nicht tun.

Die Frage, ob Angeklagter Ernst Plech in Zukunft wieder dabei sein wird, ist übrigens noch offen. Der medizinische Sachverständige hat den Immobilienmakler für verhandlungstauglich erklärt, Plech lehnt den Arzt nun wegen Befangenheit ab, er wirft ihm vor, er habe bei der Erstellung seiner Expertise nicht unvoreingenommen und unparteilich gearbeitet. Das wiederum weist der Gutachter zurück. Der STANDARD berichtet live ab 9:15. (Renate Graber, 26.7.2020)