Die Taskforce gegen Sozialleistungsbetrug hat bei der E-Card nur einen Bruchteil jener Fälle aufgeklärt, die Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in diesem Bereich vermutet hatte.

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Wien – Die im Bundeskriminalamt ansässige Taskforce "Sozialleistungsbetrug" hat 2019 in Österreich 2.255 Fälle von Sozialleistungsbetrug aufgedeckt. Das gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Montag bekannt. "Der österreichische Staat hat sich dadurch 11,5 Millionen Euro erspart", so der Innenminister.

Kurz-Erwartungen nicht erfüllt

Die 2.255 Fälle beziehen sich auf 50 verschiedene Betrugsmaschen, darunter E-Card-Betrug. Wie hoch die einzelnen Anteile der Betrugsmaschen an der Gesamtsumme sind, wurde aber nicht bekanntgegeben. Doch auch so dürfte feststehen, dass sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit früheren Eigenrechnungen deutlich verschätzt hat: 2017 hatte der ÖVP-Chef von einem "unfassbaren" Missbrauch der E-Card gesprochen. Er hatte sich deshalb für die verpflichtende Ausstattung der E-Card mit einem Foto starkgemacht und wollte damit 200 Millionen Euro allein in diesem Bereich einsparen – was angesichts der 11,5 Millionen Gesamtsumme deutlich verfehlt wurde.

Bereits damals widersprach der Hauptverband der Sozialversicherungsträger der Schätzung des Kanzlers. So belief sich der Schaden durch E-Card-Betrug 2016 bei der WGKK, der größten Krankenkasse, gerade einmal auf 9.935,74 Euro, bei der NÖGKK auf 4.863,76 Euro. Andere GKKs meldeten damals gar keinen Schaden durch missbräuchliche Verwendung der E-Card.

Verschiedene Betrugsformen

Die Taskforce, eine Spezialgruppe der Polizei, wurde dann vor knapp zwei Jahren durch die türkis-blaue Regierung ins Leben gerufen. Sie sollte eine österreichweite Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs gewährleisten.

Wolfgang Haim, der Leiter der Abteilung für Wirtschaft und Betrug im Landeskriminalamt Salzburg, zählte auf der Pressekonferenz dazu beispielhafte Betrugsformen auf. So habe etwa jemand bedarfsorientierte Mindestsicherung bezogen, aber zugleich ein Einkommen nicht gemeldet. Eine andere Person habe Wohnbeihilfe lukriert und dabei falsche Angaben über die tatsächliche Wohnungsgröße gemacht. Eine Frau in Salzburg habe sich dagegen über mehr als zehn Jahre Pensionsleistungen in der Höhe von 100.000 Euro für ihre nicht in Österreich lebende Mutter erschlichen. (red, APA, 27.7.2020)