Ein Gutteil des Rückgangs der Arbeitslosigkeit verdankt sich mit 1.100 Personen der laufenden Sommersaison im Tourismus.

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Während Experten da und dort Signale der konjunkturellen Erholung ausmachen, bleibt die Lage am Arbeitsmarkt dramatisch. 432.000 Menschen haben derzeit keinen Job oder sind in Schulung, knapp 1.600 weniger als in der Vorwoche. Hotels und Gastronomiebetriebe brauchen wieder mehr Personal. Ein Gutteil des Rückgangs der Arbeitslosigkeit verdankt sich mit 1.100 Personen der laufenden Sommersaison im Tourismus. Dass diese vielerorts zäh verläuft, lässt sich aus einer anderen Zahl ablesen: 68.000 Beschäftigte in der Branche arbeiten kurz.

Wie schon zuletzt geht es bei der Kurzarbeit – mit fast 200.000 Betroffenen in Industrie und Gewerbe und rund 48.000 im Handel – bergauf: 474.600 Menschen arbeiten krisenbedingt weniger Stunden, das sind 18.500 mehr als vergangene Woche. "Statt den erwarteten 50.000 Verlängerungsanträgen haben bisher rund 39.000 Betriebe eine Verlängerung der Kurzarbeit beantragt", sagte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP).

Rund 3,9 Milliarden Euro an Unterstützung sind bisher an rund 72.000 anspruchsberechtigte Unternehmen geflossen. Von den eingelangten Abrechnungen sind laut Ministeriumsangaben rund 96 Prozent bearbeitet. Für die gesamte Kurzarbeit sind aktuell zwölf Milliarden Euro veranschlagt.

Soziale Staffelung

Beim Nachfolgemodell zur Corona-Kurzarbeit, die im September ausläuft, ist man knapp vor dem Ziel. Wobei sich Gewerkschaft und Wirtschaftskammer zwischenzeitlich näher gewesen dürften, was die Modalitäten betrifft, als die Sozialpartner mit der Regierung. Die Arbeitnehmervertreter haben bereits im Vorfeld klargemacht, dass je nach Verdiensthöhe weiterhin 80 bis 90 Prozent des Gehalts ausbezahlt werden. Was diese sogenannten Nettoersatzraten betrifft, wollte die Regierung dem Vernehmen nach anstelle der derzeit sozial gestaffelten 80/85/90 Prozent auf 70 Prozent kommen.

Dabei ging es auch darum, dem Problem der mancherorts kritisierten Überförderung von Unternehmen beizukommen – weil die aktuelle Kurzarbeitsvereinbarung sehr auf die Nettoersatzraten abstellt.

Mindestarbeitszeit

So mancher interpretiert den Vorstoß so, dass vor allem für jene in den niedrigen Gehaltsstufen schmerzliche Einbußen drohen würden: Derzeit beträgt ja das Entgelt bei einem Bruttogehalt unter 1.700 Euro während der Kurzarbeit 90 Prozent, zwischen 1.700 und 2.685 Euro 85 Prozent und bis zu 5.370 Euro 80 Prozent des Nettoentgelts.

Auch bei der zu leistenden Mindestarbeitszeit herrscht noch keine Einigkeit. Einiges deutet darauf hin, dass man am Ende zu flexiblen Lösungen kommt. Denn für die Industrie wären wohl auch 40 Prozent machbar, für die Stadthotellerie wäre das vermutlich ein Problem, so sehen das zumindest Wirtschaftsvertreter.

Weiterbildung

Auch was das Thema Weiterbildung während der Kurzarbeitszeit betrifft, ist eine Lösung nicht trivial. Dass eine Verknüpfung mit Ausbildungs- und Umschulungselementen sinnvoll ist, davon gehen praktisch alle aus. Von einer Weiterbildungspflicht, wenn Arbeitnehmer weniger als 70 Prozent arbeiten, halten viele nichts. Je mehr gearbeitet wird, umso schwieriger sei das in der Praxis umzusetzen, lautet das Gegenargument. Fixe Vorgaben dürften vom Tisch sein. (Regina Bruckner, 29.7.2020)