Laut Zadić sollen vor allem große Plattformen wie Facebook und TikTok erfasst werden und nicht "kleine Plattformen in Österreich". An der Feinabstimmung müsse noch gefeilt werden, sagte sie in der Zib2.

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Wien – Die für diese Woche angekündigten Gesetze gegen "Hass im Netz" und zur Reform des Amtsgeheimnisses verzögern sich. Laut Justizministerin Alma Zadić (Grüne) sind bei den neuen Regeln für Online-Plattformen noch "Feinabstimmungen" mit der ÖVP nötig. Offen sind aber offenbar noch wesentliche Punkte. Wie Zadić in der Zib2 sagte, ist nicht geklärt, ab wie vielen Usern die neuen Regeln gelten sollen.

Die geplanten schärferen Gesetze gegen "Hass im Netz" haben es nicht mehr in den Sommerministerrat geschafft, seien aber auf der Zielgeraden, sagt Justizministerin Alma Zadić in der Zib2. Auch das Transparenzpaket mit dem Informationsfreiheitsgesetz sei kurz vor der Begutachtung. Die Justiz will auch mehr Staatsanwälte einstellen.
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Die Regierung will Online-Plattformen bei der Löschung potenziell rechtswidriger Inhalte stärker in die Pflicht nehmen. Laut Zadić sollen vor allem große Plattformen wie Facebook und TikTok erfasst werden und nicht "kleine Plattformen in Österreich". Geplant sind auch strafrechtliche Verschärfungen, wie ein Verbot des "Upskirting" – also des heimlichen Anfertigens von Fotos des Intimbereichs. Hier soll nicht nur die Veröffentlichung unter Strafe gestellt werden, sondern schon das Anfertigen der Aufnahmen, wie Zadić auch in "Tiroler Tageszeitung" und "Salzburger Nachrichten" sagt.

Informationsfreiheitsgesetz

Gesprächsbedarf haben ÖVP und Grüne offenbar auch noch beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz. Hier erwartet die Justizministerin die öffentliche Begutachtung des Gesetzentwurfs erst "nächste Woche oder in den nächsten Wochen". "Extrem wichtig" sei aus Sicht der Grünen eine beratende Stelle, die den Behörden bei der Umsetzung der neuen Informationspflicht zur Seite stehen soll. Laut Regierungsprogramm soll diese Aufgabe die Datenschutzbehörde übernehmen. Einen – auch von Aktivisten geforderten – Informationsfreiheitsbeauftragten konnten die Grünen in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.

Verteidigt hat Zadić die Entscheidung der Justiz, das Ibiza-Video nur teilweise an den Untersuchungsausschuss zu schicken. Sie verwies neuerlich darauf, dass die Justiz nur zu den Akten nehmen dürfe, was für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren relevant sei. Offen ließ die Ministerin, ob in diesem Fall das Bundeskriminalamt, das ja über das gesamte Video verfügt, dieses ans Parlament schicken könnte: "Da müssen Sie den Innenminister fragen." (APA, 29.7.2020)