Derzeit verzeichnet die Arbeiterkammer vermehrt Anfragen von Betroffenen, denen Rücklastspesen verrechnet wurden, weil nichts mehr von ihren Konten bei der Commerzialbank abgebucht werden konnte.

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Mattersburg – Die Arbeiterkammer Burgenland (AK) hat in der Causa um die Commerzialbank Mattersburg am Donnerstag vor Spesenverrechnungen gewarnt. Weil es für die Unternehmen nicht mehr möglich sei, von den Konten ihrer Kunden bei der Commerzialbank abzubuchen, könne es zu Mahnungen kommen, betonte Konsumentenschützerin Judith Palme-Leeb. Die Kunden müssten diese Spesen aber nicht bezahlen.

Derzeit verzeichne die Arbeiterkammer vermehrt Anfragen von Betroffenen, denen etwa von Mobilfunkanbieter Magenta Rücklastspesen verrechnet wurden. "Das Aus der Commerzialbank samt Sperrung der Konten ist nicht das Verschulden der Konsumenten. Sie können nichts dafür, dass die Konten gesperrt wurden, daher müssen sie diese Spesen auch nicht zahlen", sagte Palme-Leeb.

Mahnungen und Spesen dürften nur verrechnet werden, wenn der Konsument mit der Zahlung im Verzug sei und diese Tatsache sein Verschulden sei. Die Betroffenen könnten einen Rechnungseinspruch machen. "Sollte das nicht helfen oder Fragen auftauchen, können sie sich an uns wenden", so die Konsumentenschützerin. (APA, 30.7.2020)