VSV-Obmann Peter Koba vertritt 1.000 Privatbeteiligte in der Corona-Causa Ischgl.

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Innsbruck/Ischgl – In den Ermittlungen gegen unbekannt in der Corona-Causa Ischgl schießt sich der Verbraucherschutzverein (VSV) weiter auf die Staatsanwaltschaft Innsbruck ein. Diese würde den rund 1.000 Privatbeteiligten Akteneinsicht verweigern, kritisierte VSV-Obmann Peter Kolba am Freitag. Die Staatsanwaltschaft verwies gegenüber der APA auf die rechtlichen Vorschriften und die mögliche Gefährdung des Ermittlungserfolges.

Die Anklagebehörde habe ein weiteres Ansuchen um Akteneinsicht für die Privatbeteiligten nach wochenlanger Prüfung abgelehnt, bemängelte Kolba: "Die Staatsanwaltschaft verweigert den bislang 1.000 Privatbeteiligten damit Einsicht in Unterlagen, mit denen diese ihre zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen die Republik untermauern könnten." Der VSV werde die Geschädigten unterstützen und gegen die Ablehnung der Akteneinsicht ein Rechtsmittel erheben.

Kolba will, dass WKStA ermittelt

Gänzlich anders sieht man dies bei der Anklagebehörde selbst. Die momentane Ablehnung der Akteneinsicht habe klare Gründe, sagte Sprecher Hansjörg Mayr. Erstens habe man im Zuge der bisherigen Ermittlungen umfangreiche Unterlagen sichergestellt. Dabei gelte es nun zu prüfen, ob strafrechtlich Relevantes vorliegt. Denn nur dann können jene Unterlagen auch Aktenbestandteil werden. Solange sie nicht Aktenbestandteil sind, dürfe auch keine Akteneinsicht gewährt werden. Und zweitens bestehe die Gefahr, dass Akteneinsicht "in der momentanen Phase" die Ermittlungserfolge gefährden könnte. Dann nämlich, wenn es auch nur zu einer teilweisen Veröffentlichung derselben komme, erklärte Mayr. Die Privatbeteiligten würden jedenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Akteneinsicht erhalten.

Indes stieß sich Kolba auch daran, dass eine bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebrachte Anzeige von dieser an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten wurde. Kolba hatte Anfang Juni angekündigt, eine gesonderte Strafanzeige bei der WKStA einzubringen und anzuregen, dass diese die Ermittlungen in der Causa an sich ziehe. "Wir hatten gute Gründe dafür, zu beantragen, die Ermittlungen an die WKStA abzuziehen. Wir fragen nun Justizministerin Alma Zadić, ob für die Abtretung der VSV-Anzeige an die Staatsanwaltschaft Innsbruck von ihr oder der Oberstaatsanwaltschaft der WKStA Weisungen erteilt wurden", kündigte der VSV-Obmann an.

Noch kein Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen

Die Ermittlungen der Anklagebehörde wegen des Verdachts der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten richten sich vorerst gegen unbekannte Täter. Eine Entscheidung über die mögliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen bestimmte Personen als Beschuldigte stand weiter aus. Der Verbraucherschutzverein hatte gegen Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), Landesrat Bernhard Tilg (ÖVP), Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber, Bürgermeister und Seilbahngesellschaften eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. (APA, 31.7.2020)