Ende April kam heraus, dass Novomatic-Eigentümer Johann Graf Geldgeschenke an diverse Personen verteilt hatte. Nun könnten diesen Beschenkten Steuerprüfungen ins Haus stehen.

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Wien/Gumpoldskirchen – Ende April kam heraus, dass Novomatic-Eigentümer Johann Graf Geldgeschenke an diverse Personen verteilt hatte. Nun könnten diesen Beschenkten Steuerprüfungen ins Haus stehen. Laut einem 16-seitigen Sonderbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vom 3. Juni könnten den Beschenkten durch die Annahme des Geldes nämlich Einnahmen entstanden sein, die versteuert hätten werden müssen, berichtete die Rechercheplattform "Dossier".

Die WKStA untersucht in der Causa Casinos insgesamt 159 Schenkungsverträge zwischen Graf und diversen Familienmitgliedern, aber auch (Ex-)Angestellten von Novomatic-Firmen, Aufsichtsratsmitgliedern sowie deren Frauen. Die von Graf bedachten Personen sollen jeweils zwischen 100.000 Euro und zwei Millionen Euro in bar bekommen haben, wie bereits im April bekanntgeworden war.

Mögliche Einnahmen

In dem auf der Rechercheplattform einsehbaren Sonderbericht der Staatsanwaltschaft heißt es nun, dass bei den Beschenkten möglicherweise Einnahmen erzielt worden seien und dies eine Abgabenerklärungspflicht nach sich ziehen könne. "Würde diesen nicht nachgekommen worden sein, so könnten Einkommensteuerhinterziehungen im Sinne des Paragrafen 33 Finanzstrafgesetz zu prüfen sein", heißt es weiter.

Grundsätzlich könne im Geschäftsverkehr "vermutet werden, dass zwei unabhängige Vertragspartner einander 'nichts schenken wollen'", schreibt die Staatsanwaltschaft. Eine Ausnahme könnte dann bestehen, "wenn ein besonders enges, persönliches Verhältnis des Geschenkgebers zum Geschenknehmer, wie etwa Hausangestellten, vorliegt".

Nähere Umstände entscheidend

Entscheidend für die Beurteilung, ob das Geld als Betriebseinnahme zu erfassen und demnach zu versteuern wäre, sei der "tatsächliche Konnex der gewährten Geldzuwendungen". Sollten die Wurzeln der Geschenke, "wenn auch nur mittelbar oder indirekt im Sinne eines losen kausalen Zusammenhangs", in einer Einkunftsquelle liegen, müsse eine Betriebseinnahme des Beschenkten angenommen werden, heißt es in dem Bericht der WKStA.

Weiters seien "Beitragshandlungen" der Novomatic oder deren Verantwortlichen zu prüfen, heißt es in dem Bericht. Was Graf selbst betrifft, prüfe die WKStA, woher die Mittel für die Schenkungen gekommen seien und ob es sich um bereits versteuertes Graf-Vermögen gehandelt habe. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Reines Gewissen

Grafs Anwälte sagten bereits im April, dass die Schenkungen steuerlich unbedenklich seien. Auch der ehemalige Novomatic-Chef Harald Neumann habe gegenüber "Dossier" gesagt, dass das Geld aus dem versteuerten Privatvermögen von Graf gekommen sei. Er selbst habe bei seinem Notar "ausdrücklich gefragt, wie das zu handhaben ist". Die Schenkung sei dem Finanzamt gemeldet worden. "Schenkungen sind in Österreich steuerfrei. Darum habe ich das auch nicht versteuert", wird Neumann von "Dossier" zitiert.

Neumann wurde bereits im Juni im Rahmen des Ibiza-U-Ausschusses zu den Geldgeschenken von Graf befragt, er entschlug sich jedoch meist und sagte, die Geldgeschenke beträfen seinen höchstpersönlichen Lebensbereich und hätten nichts mit seiner Funktion als Novomatic-Manager zu tun gehabt. (APA, 31.7.2020)