Im zweiten Kurzarbeitsmodell sei die Überförderung vieler Unternehmen laut ÖGB eingeschliffen worden.

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Wien – Die Gewerkschaft ortet keine Verschlechterung für in Kurzarbeit befindliche Besserverdiener. Die Einkommens-Nettoersatzraten für Beschäftigte seien unverändert, hieß es vom ÖGB auf APA-Anfrage. Das Arbeitsmarktservice (AMS) habe am 17. Juli die Entschädigung für besser verdienende Arbeitnehmer dramatisch gekürzt, schreibt die Tageszeitung "Österreich" (Sonntagsausgabe).

Im Corona-Kurzarbeitsmodell I (März bis Mai) kam es bei der Förderung von Unternehmen laut Gewerkschaft zu Überförderung durch hohe Pauschalsätze in vielen Einkommenskategorien. Diese Überförderung sei seit dem Kurzarbeitsmodell II (Juni – September) eingeschliffen.

Für Arbeitgeber ist die Beihilfe für ausgefallene Stunden laut Gewerkschaftsangaben seit dem Kurzarbeitsmodell I mit der Höchstbeitragsgrundlage von 5.370 Euro brutto monatlich gedeckelt. "Hier gab und gibt es keine Veränderung", hieß es vom ÖGB. Von Oktober bis Ende März 2021 läuft die Corona-Kurzarbeitsphase III.

Rote Forderungen

Nachdem SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner anlässlich der Coronakrise mehr Schutz für prekär Beschäftigte gefordert hat, drängt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian erneut auf einen Gipfel zu prekärer Beschäftigung. Grauzonen müssten beseitigt werden, etwa bei Leiharbeitern, Erntehelfern, Praktikanten, freien Dienstnehmern und geringfügig Beschäftigten, so Katzian am Sonntag in einer Aussendung.

ORF

Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sieht großen Handlungsbedarf bei Erntehelfern und Leiharbeitern. "Es ist höchst an der Zeit, dass sich was ändert, denn gute Arbeitsbedingungen sind schlecht für Corona." AK und ÖGB fordern, dass bei Förderungen für Bauern auch die Arbeitsbedingungen für Erntehelfer berücksichtigen werden. (APA, 2.8.2020)