In mehreren deutschen Bundesländern müssen Gaststätten Kontaktlisten von Besuchern führen.

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In mehreren deutschen Bundesländern müssen Lokalbesucher ihre Namen hinterlassen. Die Idee dahinter ist, bei einem bestätigten Corona-Infektionsfall in einer Gaststätte alle Besucher informieren zu können. In den Listen werden meist die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse erfasst und gespeichert. Durch eine rechtzeitige Quarantäne sollen Infektionsketten verhindert werden.

Wie nun bekannt wurde, werden die Listen aber auch zu einem anderen Zweck genutzt: So haben Polizeibehörden in Bayern, Hamburg, Bremen, Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz auf diese zugegriffen – mit der Begründung, dass dies rechtlich im Rahmen von Strafverfahren erlaubt sei.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisieren dieses Vorgehen: Dieses könne dafür sorgen, dass weniger Gäste Lokale besuchen, wodurch Betriebe und Mitarbeiter zu Schaden kommen würden.

Schwere Straftaten

In Rheinland-Pfalz habe es bisher zwölf Zugriffe gegeben, dabei sei es vor allem um Gewalt- und Sexualdelikte gegangen, teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit. In Hamburg gab es demnach fünf, in Bayern zehn Fälle. Zu netzpolitik.org sagte das bayerische Innenministerium, dass es sich bei den Verfahren um "gravierende Eigentumsdelikte bis hin zu Tötungsdelikten" gehandelt habe.

Aus juristischer Sicht lassen sich zahlreiche Delikte schweren Straftaten zurechnen, jedoch werden Überwachungsmaßnahmen meist wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Politisch argumentiert etwa der bayerische Innenminister Joachim Herrman (CSU), dass der Zugriff auf die Listen vor allem bei Straftaten in Verbindung mit Delikten gegen Leib und Leben zu rechtfertigen sei. (muz, 3.8.2020)