Auch Online-Überweisungen können zu spät kommen, das hat die Landesgesellschaft RMB kurz vor der Schließung der Commerzialbank erfahren.

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Rund 1,2 Millionen Euro wollte das landeseigene Regionalmanagement Burgenland (RMB) am Dienstag, den 14. Juli, auf eine andere Bank überweisen. Wenige Stunden bevor die Finanzmarktaufsicht (FMA) das Institut um 23.45 Uhr zugedreht hat. Die elektronische Überweisung ging aber nicht mehr durch, das Geld blieb, wo es war.

Der Grund dafür: Auch elektronische Überweisungen erfolgen nicht sofort, Banken müssen zuvor etliches prüfen, etwa ob das Konto die erforderliche Deckung hat oder der Überweiser auch für das jeweilige Konto zeichnungsberechtigt ist. Das dauert. Zudem können elektronische Überweisungen in aller Regel noch bis zu 24 Stunden rückabgewickelt werden, auch dafür muss das Geld noch da sein.

Zahlungsverkehr gestoppt

Im konkreten Fall war der Zahlungsverkehr der Bank in der Früh nach der behördlichen Schließung, also am 15. Juli, gestoppt, die RMB-Überweisung wurde von der Bank selbst storniert, wie es heißt.

Andere auffällige Überweisungen oder Abhebungen in größerem Stil sollen nicht hängengeblieben sein. Allerdings dürfte eine in Wien beheimatete Wohnbaugenossenschaft noch am Dienstag fünf Millionen Euro abgehoben und überwiesen haben. In diesem Fall soll es um eine zeitlich befristete, vergleichsweise gut verzinste Einlage gegangen sein (Termineinlage), deren Bindungsfrist just am 14. Juli geendet hat.

Transaktionen kommen unter die Lupe

Der Masseverwalter der mit fast 530 Millionen Euro Überschuldung umgefallenen Regionalbank und die Ermittler werden aber sowieso alle Transaktionen unter die Lupe nehmen, die in zeitlicher Nähe zur Schließung stehen. Schließlich dürfen im Insolvenzfall Gläubiger nicht bevorzugt werden, alle müssen gleich behandelt werden.

Die Möglichkeit, in einem solchen Fall via Onlinebanking noch rasch Geld abzuziehen, ist also beschränkt. Hinzu kommt, dass es auch im Onlinebanking vordefinierte Transaktionslimits gibt.

Limiterhöhung

Diese Erfahrung haben wohl viele Menschen schon gemacht. Kommen einmal mehrere Rechnungen zusammen oder will man eine größere Anschaffung anzahlen, ist es oft nötig, dass das Transaktionslimit erst erhöht wird. Das können Privatkunden in ihrem Onlinebanking meist selbst erledigen – die entsprechende Kontodeckung vorausgesetzt. Das höhere Transaktionslimit kann nur für diese eine Transaktion oder einen bestimmten Zeitraum definiert werden.

Firmen haben ein solches Limit in der Regel nicht. Zahlungsanweisungen können aber auch hier nur in der Höhe erfolgen, in der das entsprechende Konto gedeckt ist bzw. bis zu der Höhe des mit der Bank vereinbarten Überziehungsrahmens. Was bei Unternehmen oft hinzukommt, sind interne Regelungen – also welche Person welchen Betrag auf bestimmten Konten bewegen darf, ab wann es ein Vier-Augen-Prinzip bei Überweisungen gibt oder eine Zahlung der Genehmigung bedarf. (Renate Graber, Bettina Pfluger, 5.8.2020)