Je höher der Betrug im Unternehmen angesiedelt ist, desto schwieriger wird es, diesen aufzudecken, erklärt Prüfexperte Gerhard Schwartz. Bei Wirecard laufen die Ermittlungen auch diesbezüglich auf Hochtouren.

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Gerhard Schwartz ist Abschlussprüfer und versteht die aktuelle Kritik am Berufsstand. Als Präsident des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) und Partner bei EY erklärt er, was die Aufgaben eines Abschlussprüfers sind, welche Möglichkeiten innerhalb des Prüfauftrags gegeben sind und wie vorzugehen ist, wenn es den Verdacht auf Betrug gibt. Er spricht auch darüber, wie die Bilanzskandale sich auf die Förderung des Nachwuchses im Bereich der Abschlussprüfung auswirken.

STANDARD: Abschlussprüfer stehen wegen Wirecard und Commerzialbank aktuell in der Kritik. Zu Recht?

Schwartz: Die Kritik ist absolut verständlich. Wenn es solche Bilanzskandale gibt, stellt sich die Frage der gesamten Kontrollkette. Der Abschlussprüfer ist ein wesentlicher Teil der Kontrollkette, und es ist daher nachvollziehbar, dass gefragt wird, wie dieser gearbeitet hat.

STANDARD: Man kann in beiden Fällen den Eindruck gewinnen, dass ein Schuldiger gefunden werden muss, egal ob Aufsicht oder Prüfer. Was aber kann ein Abschlussprüfer genau sehen? Was ist sein Auftrag, wenn er ein Unternehmen prüft?

Schwartz: Auch wenn die Abschlussprüfung per se keine forensische Analyse ist und nicht zur Aufgabe hat, betrügerische Handlungen aufzudecken, so wird das Thema Betrug auch nicht ausgeklammert. Im Gegenteil – zu Beginn jeder Prüfung muss man sich auch Gedanken machen, wie groß das Risiko von betrügerischen Handlungen ist, in welchen Bereichen dieses Risiko größer ist und welche Prüfungshandlungen geeignet sind, um diesem Risiko zu begegnen. Vom Umfang her hat der Abschlussprüfer auch nicht die Möglichkeit zu einer vollen forensischen Prüfung. Es wird aber trotzdem immer wieder Betrug im Zuge von Abschlussprüfungen aufgedeckt. Man muss nur ganz klar sagen, je mehr kriminelle Energie dahintersteckt und je höher der Betrug im Unternehmen angesiedelt ist, desto schwieriger wird es, ihn aufzudecken. Dem Grunde nach ist es die Aufgabe des Abschlussprüfers sicherzustellen, dass der Abschluss frei von wesentlichen Fehlern ist.

STANDARD: Was bedeutet forensische Analyse im Bereich der Prüfung?

Schwartz: Es bedeutet, dass beispielsweise über die allgemeinen Geschäftsbücher des Unternehmens, die dem Abschlussprüfer offenstehen, weitere Unterlagen eingesehen werden. Das sind teilweise flächendeckende E-Mail-Korrespondenzen zwischen handelnden Personen oder zu Schnittstellen nach außen. Das sind Unterlagen, die nicht zu den Geschäftsbüchern gehören, die in vollem Umfang offenzulegen sind. Diese werden dann in einer anderen Tiefe und mit anderen Methoden analysiert, als das im Zuge der Abschlussprüfung möglich wäre.

Die Schritte zur forensischen Analyse

STANDARD: Kann jeder Abschlussprüfer bei einem Verdacht auf eine forensische Analyse wechseln?

Schwartz: An sich sind die Möglichkeiten und Mittel, die jeder Abschlussprüfer im Rahmen der normalen Prüfung zur Verfügung hat, in Gesetzen und beruflichen Standards geregelt. Es werden Unterlagenanforderungslisten erstellt, und dann entwickelt sich die Prüfung und die weitere Anforderung von Unterlagen dem Fortschritt entsprechend. Gibt es in einem Bereich Verdachtsmomente, hat der Prüfer die Möglichkeit und die Verpflichtung, hier tiefer hineinzugehen.

STANDARD: Der Chef des geprüften Unternehmens kann sich der Vertiefung also nicht entziehen? Und wenn er es tut, macht er sich verdächtig ...

Schwartz: Die Abschlussprüfung beruht darauf, dass das Unternehmen Unterlagen freiwillig zur Verfügung stellt. Der Abschlussprüfer hat keine Möglichkeit wie eine Staatsanwaltschaft, einseitig Druck auszuüben, Einsicht zu nehmen und ohne Zustimmung des Unternehmens auf Unterlagen zuzugreifen. Der Prüfer muss sich überlegen, wie er vorgeht, wenn ein Unternehmen nicht einverstanden ist, gewisse Informationen vorzulegen.

STANDARD: Was gibt es dann für Möglichkeiten? Wann muss welche Behörde involviert werden?

Schwartz: Bevor man über Behörden spricht, gibt es noch einen wesentlichen Gesprächspartner für den Prüfer – das ist der Aufsichtsrat beziehungsweise der Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat. Der Abschlussprüfer wird ja nicht vom Management bestellt, sondern vom Aufsichtsrat. Daher ist er auch der Erstkontakt für den Prüfer. Mit ihm werden die weiteren Schritte besprochen.

STANDARD: In Deutschland fordern die Abschlussprüfer mehr Sonderrechte, um eben rascher mit forensischen Methoden starten können. Wie beurteilen Sie diese Forderung?

Schwartz: Ich denke, es ist angesichts der aktuellen Entwicklungen verständlich, dass die Diskussion darüber ausbricht, ob das eigentliche Ziel der Prüfung ausgeweitet werden soll. Man darf aber nicht vergessen, dass sich die Abschlussprüfung in einem bestimmten zeitlichen Kontext abspielt. Bei Wirecard etwa hat die KPMG über sechs Monate lang eine intensive forensische Untersuchung mit einem großen Team durchgeführt und hatte am Ende des Tages zu wesentlichen Fragestellungen auch keine eindeutigen Beweise und Schlussfolgerungen. Der Abschlussprüfer hat aufgrund des Kapitalmarktkalenders nur eine gewisse Zeit zur Verfügung und muss dann zu einer Entscheidung kommen: für ein Testat, für eine Einschränkung oder eine Versagung. Aber ja, mehr Möglichkeiten können im Einzelfall sicher helfen.

STANDARD: Es würde die Prüfkosten auch verteuern, wenn von vorne weg tiefer geschaut würde ...

Schwartz: Richtig. Wenn man einmal die Situation in Österreich ansieht, da werden jährlich über 300 börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen geprüft, etwas über 1.000 Aktiengesellschaften und mehr als 10.000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung. In vielen Fällen werden durch den Prüfer Fehler vermieden oder rechtzeitig aufgedeckt und können korrigiert werden. Und in einzelnen Fällen werden auch betrügerische Handlungen aufgedeckt. Über alle Firmen gleich einen tieferen und forensischen Prüfungsumfang drüberzuziehen müsste man sicher gut überlegen und bedarf vor einer Änderung einer intensiven Diskussion, um alle Vor- und Nachteile abzuwägen. Wir als IWP werden uns in diese Diskussion konstruktiv einbringen.

"Man kann davon ausgehen, dass eine Versagung des Testats mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende des Unternehmens bedeuten würde", sagt Gerhard Schwartz, Präsident des IWP und Partner bei EY Österreich.
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STANDARD: Was sind denn die klassischen Dinge, die bei Prüfungen auftauchen, die man mit dem Prüfer noch korrigieren kann?

Schwartz: Neben rein handwerklichen Fehlern in der Bilanzierung, die immer wieder mal passieren können und die der Prüfer korrigieren kann, sind es in erster Linie Diskussionen über Ermessensentscheidungen des Managements, die zwischen Prüfer und Management geführt werden. Eine Vielzahl von Bilanzansätzen wird nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgrund von zukünftigen Erwartungen determiniert. Diese Erwartungen beinhalten immer auch ein gewisses Maß an Unsicherheit. Die Frage, ob diese Einschätzung noch angemessen und durch externe Quellen belegt ist oder ob sie zu aggressiv oder konservativ ist – das sind die Hauptdiskussionspunkte, die üblicherweise ablaufen. Das wird auch dem Prüfungsausschuss detailliert vorgelegt und mit ihm diskutiert, damit sich dieser ein Bild über die Angemessenheit der Bilanzierung machen kann.

Prüfjahr 2020 wird wegen Corona zur Herausforderung

STANDARD: Apropos Wertansätze: Das Jahr 2020 wird für die Prüfer wohl zur Herausforderung. Pandemie und Lockdown haben Löcher in die Bilanzen gefressen ...

Schwartz: Unter all den Einschätzungen, die ein Manager treffen muss, ist die, ob er vom Fortbestand des Unternehmens ausgehen kann, freilich die wichtigste. Das ist auch für die Abschlussprüfung die zentralste Frage, ob ein Bestätigungsvermerk unter der Fortbestandsprognose erteilt werden kann. Diese Frage wird für die heurige Prüfsaison eine sehr herausfordernde werden. Jetzt gab es eine Welle an Förderungen und Hilfspaketen, um erst mal mittelfristig durchzutauchen. Die finale Einschätzung, ob das reicht, um die Unternehmen mittelfristig am Leben zu halten, ist eine extrem herausfordernde Aufgabe für Prüfer und Manager, die das zu beurteilen haben werden.

STANDARD: Welche Folgen hat es, wenn der Abschlussprüfer das Testat verweigert?

Schwartz: Man kann davon ausgehen, dass eine Versagung des Testats mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ende des Unternehmens bedeuten würde. Weil vom Testat auch andere Verträge, etwa Kreditverträge, abhängen. Dafür braucht es aber eine sehr klare Faktenlage.

STANDARD: Wie lange dauert ein Prüfprozess im Schnitt für die größten Unternehmen in Österreich?

Schwartz: Für die großen weltweiten Unternehmen ist die Abschlussprüfung etwas, das sich durch das ganze Jahr zieht, weil in vielen Fällen ja auch zu den Quartalsstichtagen schon verschiedene Tätigkeiten durchgeführt werden. Aber auch bei mittelgroßen Unternehmen dauert die Prüfung mehrere Monate. Es gibt da Vor- und Hauptprüfungen.

STANDARD: Vor allem börsennotierte Gesellschaften müssen ihre Bilanz pünktlich fertig haben. Der Jahresabschluss ist wichtig für die Hauptversammlung. Wie groß ist da der Druck für den Prüfer? Wie viel Zeit hat er, wenn ihm etwas Verdächtiges auffällt? Muss die Bilanz oder die HV verschoben werden, sind das immer auch Faktoren, die den Börsenkurs belasten, zu Verlusten führen.

Schwartz: Genau so ist es. Natürlich versucht man innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitkorsetts die Dinge abzuarbeiten. Eines ist aber klar: Wenn der Abschlussprüfer schwerwiegende Bedenken hat oder Themen identifiziert, die sich in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abarbeiten lassen, muss er Management und Aufsichtsrat darüber informieren. Dann müssen die Termine entsprechend verschoben werden, das passiert auch immer wieder einmal. Die Verantwortung des Prüfers ist, sich im Fall die Zeit zu nehmen, die er braucht.

STANDARD: Welche Verantwortung bzw. Haftung hat der Prüfer, wenn sein Bericht fertig ist?

Schwartz: Seitdem die Vorschriften zur Prüfung von börsennotierten Unternehmen in der EU einheitlich geregelt sind, haben wir seit 2016 die Abschlussprüfer-Aufsichtsbehörde. Sie überwacht die Arbeit der Abschlussprüfer, führt laufend Inspektionen durch und wird im Anlassfall – wie jetzt im Burgenland – aktiv. Diese Behörde hat Sanktionsmöglichkeiten, die von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Berufsverboten reichen. Sieht man sich den Jahresbericht der Behörde von 2019 an, sieht man, dass sie von ihren Möglichkeiten in der Vergangenheit auch immer wieder Gebrauch gemacht hat. Im Bereich Banken und Versicherungen ist die FMA eine weitere Kontrollinstanz für die Abschlussprüfer. Stellt sich letztlich heraus, dass die Prüfer nicht ordentlich gearbeitet haben, gibt es darüber hinaus zivilrechtliche und gegebenenfalls auch strafrechtliche Risiken zu tragen – und damit eine entsprechende Haftung.

STANDARD: Bleiben wir bei der Commerzialbank. Die Einlagen der Sparer sind bis 100.000 Euro gesichert, viele Firmen tragen Verluste in Millionenhöhe davon. Haben die Geschädigten Klagsanspruch – und gegenüber wem?

Schwartz: Ich gehe davon aus, dass es Klagen gegen verschiedene Teilnehmer entlang der Governance-Kette geben wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gegenüber dem Abschlussprüfer. Dann wird gerichtlich geklärt werden müssen, ob die gesetzlich vorgegebenen Haftungsbeschränkungen greifen oder nicht. Das hängt davon ab, wie ordentlich oder mangelhaft der Abschlussprüfer gearbeitet hat.

STANDARD: Sie haben gesagt, dass, je höher die kriminelle Energie im Unternehmen angesiedelt ist, es desto schwieriger wird, Betrug aufzudecken. Glaubt man den bisherigen Medienberichten, war es in beiden Fällen so, dass es Personen gab, die eigens dafür abgestellt waren, Kundendaten zu fälschen. In beiden Fällen betrifft es Bereiche, wo ein Wachstum des Unternehmens aber auch erklärbar ist. Bei Wirecard, weil Zahlungsabwickler wegen zunehmenden Onlineshoppings als Partner gefragt sind, bei der Commerzialbank, weil es im Nullzinsumfeld von der EZB gewünscht ist, Geld über Kredite ins Volk zu bringen, damit der Konsum angekurbelt wird. Warum sollte ein Prüfer daran zweifeln? Vor allem, wenn vorgelegte Unterlagen echt aussehen?

Schwartz: Der Grund, warum es herausfordernd ist, Betrug, der von ganz oben ins Unternehmen gebracht wird, zu erkennen, liegt darin, dass jedes Unternehmen eine Vielzahl von Prozessen, Sicherungsmaßnahmen und internen Kontrollsystemen hat, um sicherzustellen, dass in der Fläche ordentlich gearbeitet wird. Wenn gerade das Top-Management in betrügerische Handlungen verwickelt ist, ist klar, dass es denen am leichtesten fällt, die Kontrollmechanismen zu umgehen. Das ist auch am schwersten nachweisbar. Jeder Prüfer muss sich auch überlegen, ob das Bild, das vom Unternehmen gezeichnet wird, dem Grunde nach stimmig und plausibel ist. Er muss dort in die Tiefe gehen, wo er Zweifel hat. Je stimmiger das Bild ist, desto weniger wird er zweifeln, und desto größer ist das Risiko, betrügerische Handlungen zu übersehen.

Erst aufklären, dann weitere Schritte prüfen

STANDARD: Seit der Finanzkrise jammert gerade der Finanzsektor, dass sich Vorschriften massiv verschärft haben. Wie ist es dennoch möglich, dass sich über Jahre hinweg so ein Betrugssystem wie bei der Commerzialbank entwickeln kann?

Schwartz: Die Antwort darauf kann man erst geben, wenn der Fall aufgearbeitet ist. Dann wird man sehen, ob bestehende Regeln flächendeckend nicht eingehalten worden sind – von wem auch immer in der gesamten Governance-Kette, inklusive dem Abschlussprüfer. Daraus sind entsprechende Schlüsse und Sanktionen zu ziehen. Und eben auch die Frage zu stellen, ob die bestehenden Regeln nicht ausreichend waren, um den Risiken entsprechend zu begegnen. Wenn das der Fall ist, muss man darüber nachdenken, ob an den Regeln etwas geändert werden muss. Aber jetzt gilt es erst einmal zu prüfen, was passiert ist.

Wie es möglich sein konnte, dass in der burgenländischen Commerzialbank jahrelang Kreditkunden erfunden wurden, ist nun – unter anderem – Gegenstand der Ermittlungen.
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STANDARD: Immer wieder wird kritisiert, dass ein Prüfer das Unternehmen oft jahrelang prüft. Ist eine häufigere Rotation der Prüfer sinnvoll?

Schwartz: Es ist klar, dass auf der einen Seite eine jahrelange Beziehung zwischen Unternehmen und Prüfer zu einer gewissen Betriebsblindheit führen kann. Daher sind die Vorschriften seit 2016 ja so, dass das Prüfmandat auf zehn Jahre beschränkt ist. Das ist zu begrüßen. International gab es historisch ja Prüfer, die bei großen globalen Konzernen mehr als 50, 60 Jahre hinweg geprüft haben. Aber genauso klar, wie das ist, ist es auch klar, dass das Risiko, gewisse Fehler nicht zu finden, in den allerersten Jahren deutlich höher ist – weil es Zeit braucht, sich in ein komplexes Unternehmen einzuarbeiten. Die Frage ist, wo der goldene Mittelweg ist. Wir glauben, die zehn Jahre sind ein guter Weg.

STANDARD: Wie sehr schädigen denn Fälle wie aktuell Wirecard und Commerzialbank das Berufsbild?

Schwartz: Fälle wie die aktuellen belasten das Berufsbild sehr und erleichtern die Förderung des Nachwuchses nicht. Wir brauchen aber für eine hochqualitative Prüfung auch geeigneten und motivierten Nachwuchs.

STANDARD: Das IWP gestaltet auch die Berufsausübung mit. Über welche Punkte wird aktuell diskutiert?

Schwartz: Wir werden den Bereich Aus- und Fortbildung weiter fördern. Was die regulatorischen Rahmenbedingungen betrifft, so reden wir darüber mit nationalen Gesetzgebern und auf EU-Ebene. Die Kommunikation zwischen Aufsichtsräten und Abschlussprüfern ist ein Thema, das wir stark forcieren. Wir treten für eine in Summe stärkere Governance-Kette ein.

STANDARD: Verlangt wird auch eine strenge Trennung zwischen Beratung und Prüfung. Ihre Meinung dazu?

Schwartz: Das gleichzeitige Anbieten von Prüfung und Beratung im gleichen Unternehmen kann zu Unvereinbarkeiten führen und ist daher bereits seit der EU-Audit-Reform von 2014 stark beschränkt. Geht es in der Diskussion aber um eine Limitierung dessen, was der Abschlussprüfer auch bei anderen Unternehmen anbieten darf – das läuft unter "Audit only" –, dann würde ein wesentlicher Teil der Ausbildung und der Attraktivität des Berufs wegfallen, weil die Karrieren eindimensional werden. Das erhöht die Qualität der Prüfung sicherlich nicht. Aber beim gleichen Unternehmen muss es freilich die bereits jetzt geregelte strikte Trennung geben: entweder beraten oder prüfen. (Bettina Pfluger, 6.8.2020)