Minderjährige Sparer, die bei der Commerzialbank Mattersburg ein "Hopsi-Sparbuch" hatten, müssen nicht um ihr Erspartes fürchten.

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Wien/Mattersburg – Minderjährige Sparer, die bei der Commerzialbank Mattersburg ein "Hopsi-Sparbuch" hatten, müssen nicht um ihr Erspartes fürchten. "Die Spareinlagen der Kinder sind gesichert. Aktuell wurden bereits 214 Minderjährige mit einer Gesamtsumme von 4,1 Millionen Euro entschädigt", teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Sachlage aufgeklärt

Blümel hat zudem die Vertreter der Kreditinstitute und der Einlagensicherung um größtmögliche Kulanz gebeten, wenn es im Einzelfall um komplexere Abwägungen geht. Am Dienstag hatte der "Kurier" berichtet, dass die "Hopsi"-Sparbücher bei der Bank in Mattersburg nicht von der Einlagensicherung umfasst seien.

Die Sachlage gestaltet sich jedoch etwas komplexer, wie der Chef der Einlagensicherung, Stefan Tacke, gegenüber der APA erklärt. Generell gelten Minderjährige als natürliche Personen und sind demnach genau wie Erwachsene mit bis zu 100.000 Euro durch die Einlagensicherung geschützt. "Selbstverständlich haben wir an viele Minderjährige auch schon ausbezahlt", so Tacke.

Sparart entscheidend

Entscheidend für die Auszahlung durch die Einlagensicherung ist aber, wie das Geld für die Kinder von den Eltern auf der Bank veranlagt wurde. Keine Probleme bei der Auszahlung gibt es bei mündelsicheren Sparbüchern. Solche habe die Commerzialbank aber nicht angeboten, so Tacke.

Eine Alternative dazu sei ein Überbringersparbuch – also eines mit Losungswort. Bei einem solchen kann ein Erziehungsberechtigter mit dem Sparbuch und dem Losungswort kommen und erklären, dass das Geld seinem Kind gehöre. Dann werde das Geld (bis zu 100.000 Euro) auf ein anderes Konto des Kindes ausgezahlt.

Probleme bei legitimiertem Sparkonto

Anders gestaltet sich die Situation jedoch bei einem legitimierten Sparkonto – also einem, das klar einer Person zuordenbar ist -, das auf den Namen der Eltern lautet. Ein legitimiertes Sparkonto könne nicht einfach von den Eltern auf das Kind umgeschrieben werden, daher könne hier auch kein Geld ausgezahlt werden, wenn die Eltern ihre 100.000 Euro Einlagensicherung jeweils schon ausgeschöpft hätten, so Tacke. Bei dem im Kurier beschriebenen Fall dürfte es sich um ein solches Konto gehandelt haben. Der Bericht des Kurier sei laut Tacke "irreführend" gewesen.

Bei der Commerzialbank gebe es generell sehr viele Überbringer-Sparbücher, nämlich rund 35.000. Hinzu kämen noch einmal 5.000 anonyme Sparbücher, zusätzlich gebe es noch 800 legitimierte Sparbücher.

Unabhängige Beratungsstelle eingerichtet

Auch der Bankenombudsmann des Landes Burgenland, Ernst Loos, gab am Mittwoch Entwarnung für besorgte Kunden: "Es gibt ein festgelegtes Prozedere über die Einlagensicherung – das gilt auch für Kinder, sofern das Sparbuch dem Kind zugeordnet werden kann." Im Amt der Burgenländischen Landesregierung wurde aufgrund zahlreicher Fragen und Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten eine unabhängige Beratungsstelle – eine "Bankenombudsstelle" – eingerichtet, an die sich Konsumentinnen und Konsumenten bei Problemen mit Geldinstituten wenden können. (APA, 5.8.2020)