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Der Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards ist umstritten.

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Der Gemeinderat der Mölltaler Gemeinde Flattach hat am 9. Juli eine Verordnung gegen den Ausbau des Mobilfunkstandards 5G erlassen. Einem Bericht der "Kleinen Zeitung" zufolge sind der Grund "gesundheitliche Bedenken". Der Ausbau solle in der Gemeinde nun gestoppt werden, "bis nachweislich sichergestellt ist, dass 5G keine gesundheitlichen Schäden an Mensch und Tier verursacht". Aus der Sicht des Landes Kärnten ist die Verordnung rechtswidrig und muss aufgehoben werden.

"Vorsorglicher Schutz"

Der Verordnung zufolge soll dem "vorsorglichen Schutz der Bevölkerung eine höhere Priorität eingeräumt" werden, so Amtsleiter Markus Zaiser. Laut der Gemeinde ist noch keine Errichtung eines 5G-Sendemasts im Flattacher Gebiet geplant. Dem Fortschritt wolle man nicht im Wege stehen, man unterstütze auch den Glasfaserausbau, sagt Zaiser. Den Mobilfunkstandard 5G lehne man nicht resolut ab, die Gemeinde wolle jedoch wegen gesundheitlicher Bedenken tätig werden, bevor es zu spät sei.

Land Kärnten: Zuständigkeit des Bundes

Das Land Kärnten reagierte auf die ortspolizeiliche Verordnung mit Ablehnung. Laut der Landesregierung ist der Beschluss rechtswidrig, da die Entscheidungsmacht über das Post- und Fernmeldewesen laut Bundesverfassungsgesetz beim Bund liegt. Folglich müsse die Gemeinde die Verordnung wieder aufheben, so die Gemeindeabteilung des Landes Kärnten.

Gemeinde sieht sich im Recht

Die Gemeinde nimmt die Einschätzung des Landes jedoch nicht zur Kenntnis. Laut Zaiser agiert man innerhalb der Raumplanung des Ortes und bezieht sich mit der Verordnung auf den eigenen Wirkungsbereich der örtlichen Baupolizei. Um die Rechtsansichten der Gemeinde genauer zu erörtern, werde man sich noch schriftlich mit dem Land in Verbindung setzen.

Eine zeitliche Richtlinie für die Aufhebung der Verordnung gibt es laut der Gemeinderatsabteilung zurzeit nicht. Für den Fall, dass die Gemeinde der Forderung des Landes nicht nachkommt, könnte die Landesregierung die Verordnung per Beschluss selbst aufheben. Wenn die Gemeinde sich weiterhin durchsetzen will, so kann das Anliegen zum Landesverwaltungsgericht gebracht werden. Beide Seiten setzen vorerst jedoch "auf den Dialog". (red, 6.8.2020)