Dass die Bewohner in der Nacht ausreichend Lüften, davon darf nun in Berechnungen nicht mehr ausgegangen werden.

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Die "Sommertauglichkeit" von Gebäuden wurde in den vergangenen Jahren ein buchstäblich immer "heißeres" Thema. Auch deshalb, weil in Österreich immer noch Gebäude errichtet werden konnten, deren Schutz vor der sogenannten sommerlichen Überwärmung zu wünschen übrig ließ.

"Wie viel Wärme kommt am Tag herein, was schlucken die Speichermassen, und wie viel wird in der Nacht wieder weggelüftet?", so erfolgte bisher laut Johann Gerstmann vom Bundesverband Sonnenschutztechnik in den meisten Fällen die Berechnung der Sommertauglichkeit. Kurz gesagt: Außenliegender Sonnenschutz war oft nicht nötig, wenn in der Planung davon ausgegangen wurde, dass in der Nacht intensiv gelüftet wird, "was natürlich in vielen Fällen für die Benutzer praktisch nicht realisierbar und akzeptabel war".

"Kein außeninduzierter Kühlbedarf"

Im Vorjahr wurde nun aber die neue OIB-Richtlinie 6 "Energieeinsparung und Wärmeschutz" herausgegeben, welche einen "wesentlich moderneren und besseren" Nachweis der Sommertauglichkeit vorsieht (sobald sie in allen Bundesländern in die Bautechnikgesetze Eingang gefunden hat). In dieser neuen Richtlinie heißt es wörtlich: "Der sommerliche Wärmeschutz von Wohngebäuden ist eingehalten, wenn die sommerliche Überwärmung vermieden ist oder wenn für die kritischste Nutzungseinheit kein außeninduzierter Kühlbedarf vorhanden ist." Das heißt nichts anderes, als dass in der Regel so geplant und gebaut werden muss, dass im Wohnbau eine mechanische Kühlung infolge von Sonneneinstrahlung vermieden wird.

Für Gerstmann ist das "ein wesentlicher Fortschritt, denn damit wird im Sinne der Energie- und Klimapolitik der Bedarf an Klimageräten minimiert und das ‚Schummeln‘ mit der intensiven Nachtlüftung beendet." Und das stehe nun auch im Einklang mit notwendigen Sicherheitserfordernissen bezüglich Schall, Sturm, Schlagregen, Einbruch, etc.

Förderung in Tirol, Wien, NÖ

Diese Änderung gilt aber logischerweise nur für Neubauten. Im Altbau ist die sommerliche Überwärmung jedoch oft ein ebenso großes Problem. Manche Bundesländer haben deshalb Fördermodelle zur Nachrüstung geschaffen. In Tirol etwa wird ein außenliegender, elektrisch betriebener Sonnenschutz sowohl im Neubau als auch in der Sanierung bereits seit 2017 gefördert. Bei einem Neubau beträgt die Förderhöhe bis zu 1320 Euro, bei einer Sanierung können 25 Prozent der förderbaren Kosten als Einmalzuschuss beantragt werden.

Wie kürzlich schon berichtet, hat die Stadt Wien im Vorjahr nachgezogen. In der Bundeshauptstadt kann eine Förderung für eine elektrisch oder mechanisch betriebene Sonnenschutzeinrichtung in mehrgeschoßigen Wohnbauten beantragt werden. Gewährt wird ein Zuschuss im Ausmaß von 50 Prozent der Kosten, höchstens aber 1500 Euro je Wohneinheit. Die Baubewilligung des betreffenden Gebäudes muss allerdings 20 Jahre zurückliegen, es gilt also nicht im Neubau.

Und im niederösterreichischen Wohnbaufördersystem kann seit dem Vorjahr ein um bis zu 1500 Euro höheres Darlehen für einen außenliegenden, elektrisch betriebenen Sonnenschutz lukriert werden. (mapu, 7.8.2020)