Sprechen noch miteinander: Justizministerin Alma Zadić und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler.

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Zwei eigentlich schon für Ende Juli erwartete Vorhaben der türkis-grünen Koalition verzögern sich weiter. Sowohl bei den Plänen gegen "Hass im Netz" als auch bei der Reform des Amtsgeheimnisses sind die Gespräche noch nicht abgeschlossen, hieß es am Freitag aus den Büros von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne) auf APA-Anfrage.

Mehrere Verhandlungsrunden haben diese Woche keine Einigung gebracht, die Gespräche sollen kommende Woche fortgesetzt werden. Inhaltliche Details wollten die Ministerien nicht preisgeben. Zuletzt war unter anderem noch offen, welche Unternehmen von den neuen Regeln zur "Plattformverantwortlichkeit" betroffen sein sollen. Im Gespräch war sowohl eine von Edtstadler angekündigte Nutzergrenze als auch ein Anknüpfen am (allenfalls weltweiten) Umsatz der Unternehmen.

Regelwerk

Angekündigt haben ÖVP und Grüne Regeln, die ein schnelleres Löschen von Hasspostings (mit einem gerichtlichen Unterlassungsbefehl) ermöglichen sollen. Für betroffene Nutzer, deren Postings gelöscht wurden, soll es ein Beschwerdeverfahren geben, wie Edtstadler und Zadić vorige Woche im "Standard" ankündigten. Damit soll "Overblocking" verhindert werden – also überschießende Eingriffe in die Meinungsfreiheit. Ab wie vielen Nutzern die neuen Regeln gelten sollen, war zuletzt unklar. Im Gespräch war dem Vernehmen nach eine Grenze von 100.000.

Was auch immer die Regierung in diesem Bereich plant, muss bei der EU-Kommission in Brüssel angemeldet werden. Ab dieser Notifikation gilt eine zumindest dreimonatige Stillhaltefrist, bevor die neuen Regeln beschlossen und in Kraft gesetzt werden dürfen. Sollte es nach der Begutachtung zu "grundlegenden Änderungen" am Entwurf kommen, würde diese Frist neu zu laufen beginnen, hieß es am Freitag im Verfassungsministerium.

Strafrecht

Vorgesehen sind außerdem strafrechtliche Verschärfungen. So soll Verhetzung nicht nur strafbar sein, wenn sie sich gegen ganze Bevölkerungsgruppen richtet, sondern auch wenn gegen einzelne Personen gehetzt wird, die diesen Gruppen angehören. Und "Upskirting" – also das verdeckte Fotografieren des Intimbereichs – wird unter Strafe gestellt.

Bei der Reform der Auskunftspflichten des Staates gegenüber Bürgern soll das derzeitige Amtsgeheimnis gestrichen und durch eine Informationspflicht mit mehreren Ausnahmen ersetzt werden. Diskutiert wurde zuletzt dem Vernehmen nach darüber, welche Informationen Ämter und Behörden von sich aus offenlegen müssen und wer über die Auskunftspflicht wachen soll. Aktivisten und NGOs plädieren für einen Informationsfreiheitsbeauftragten, der in dieser Form im Regierungsprogramm allerdings nicht vorgesehen ist. Für die Reform ist eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. (APA, 07.08.2020)