Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weist die Forderung nach einer Abberufung des Chefs der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Matthias Krenn, (FPÖ) ab.

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Wien – Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weist die Forderung nach einer Abberufung des Chefs der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Matthias Krenn (FPÖ), ab. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos begründet Anschober dies damit, dass ein Enthebungsgrund gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) derzeit nicht vorliege.

Rolle in Privatklinik-Causa

Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker argumentiert in der Anfrage die Forderung nach der Abberufung Krenns mit dessen Verwicklung in die Aufnahme der Privatklinik Währing in den Finanzierungsfonds für die Privatkliniken (Prikraf), die per Gesetz zusätzlich 14,7 Millionen Euro jährlich bekommen haben. Krenn soll seinem damaligen Parteichef Heinz-Christian Strache zugesichert haben, sich um das Anliegen von Klinikchef und FPÖ-Parteispender Walter Grubmüller, nämlich die Aufnahme seiner Klinik in den Prikraf, persönlich zu kümmern. In diesem Zusammenhang prüft auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft einen möglichen Bestechungsverdacht.

Loacker meint in seiner Anfrage, Paragraf 423 des ASVG sehe bei der derzeitigen Faktenlage eine Abberufung Krenns als ÖGK-Obmann vor. Gemäß dem mit der Sozialversicherungsreform verankerten Rotationsprinzip war Krenn im ersten Halbjahr Obmann der ÖGK und ist nun im zweiten Halbjahr Stellvertreter.

Anschober sieht keinen Enthebungsgrund

Anschober erläutert nun in seiner Anfragebeantwortung, dass nach Erhebung seiner Fachexperten derzeit kein Enthebungsgrund vorliege. Selbst wenn die kolportierten Inhalte der Kommunikation zwischen Strache und Krenn den Tatsachen entsprechen sollten, könne daraus kein Grund für eine Enthebung Krenns abgeleitet werden. Als Grund führt Anschober unter Berufung auf seine Fachexperten an, dass die inkriminierte Verwendungszusage in der Zeit vor dem Amtsantritt Krenns in der ÖGK stattgefunden habe. Sein Verhalten könne ihm somit "nicht als Verletzung von Pflichten aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter bei der ÖGK angelastet werden".

Interessant ist auch, welche Leistungen die Privatklinik Währing im Jahr 2019 mit dem Prikraf abgerechnet hat. Am häufigsten wurde laut Auflistung in der Anfragebeantwortung eine Korrektur des Augenlids von den Sozialversicherungen übernommen, nämlich 47-mal. Achtmal wurde eine Brustvergrößerung abgerechnet. (APA, 7.8.2020)