Ein Instrument zur Überbrückung der Corona-Kalamitäten, das rege in Anspruch genommen wird, ist die gesetzlich vorgesehene kostenfreie Kreditstundung. Bis in die zweite Julihälfte wurden laut Bankenverband knapp 72.000 Kreditverträge mit einem Gesamtvolumen von 5,9 Milliarden Euro wegen Corona ausgesetzt. Die gesetzlichen Maßnahmen sahen anfangs ein Recht auf Stundung von Zahlungen vor, die vom 1. April bis 30. Juni aufgrund eines Verbraucherkreditvertrags zu leisten waren. Der Zeitraum wurde dann bis 31. Oktober 2020 ausgeweitet. Der Tilgungszeitraum verlängert sich entsprechend nach hinten. Die anfängliche Freude über die vermeintliche Entlastung ist einigen Kreditnehmern allerdings in der Folge vergangen.

Bis in die zweite Julihälfte wurden laut Bankenverband knapp 72.000 Kreditverträge mit einem Gesamtvolumen von 5,9 Milliarden Euro wegen Corona ausgesetzt.
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Ein STANDARD-Leser schreibt, er habe die gesetzliche Stundung der Kreditraten in Anspruch genommen. Die Bank habe ihm eine neue Rate ab November vorgeschrieben, die um satte zwölf Euro pro Monat höher sei als zuvor – bei gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit um sieben Monate. Auf Anfrage habe es in der Bank geheißen, die Zinsen müssten während der Stundung weitergezahlt werden. Im konkreten Fall habe sich der Kredit über die gesamte Laufzeit um 5000 Euro verteuert.Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) weiß von mehreren ähnlich gelagerten Fällen zu berichten. Im Auftrag des Sozialministeriums hat der VKI deshalb vor kurzem eine Klage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Beim Bankenverband ist man der Ansicht, dass zwar keine Zinseszinsen anfallen, Zinsen für die Überlassung des Geldes aber sehr wohl zu zahlen sind.

Härtefallfonds

Mit dem Härtefallfonds sollten Klein- und Kleinstunternehmer durch die Corona-Krise getragen werden. Die Förderrichtlinien sorgten von Anfang an für Murren – zahlreiche Wirtschaftstreibende wurden von dem System ausgeschlossen. Daraufhin folgte eine Änderung auf die nächste, das Budget wurde zudem deutlich aufgestockt. Zuletzt wurde auch der Zeitraum, in dem Unternehmer für den Fonds ansuchen können, erweitert. Üppig ist die Summe, die heimische Kleinunternehmer seit März erhalten haben, jedenfalls nicht, wie eine Nachfrage bei der Wirtschaftskammer (WKO) zeigt. Demnach haben bisher insgesamt 187.600 Förderpersonen Mittel aus dem Topf bekommen. Im Schnitt erhielten die Unternehmer – aus der ersten und der zweiten Phase des Härtefallfonds – seit März 2357 Euro, heißt es aus der Kammer. Insgesamt wurden bisher 442,4 Millionen Euro ausbezahlt.

Sorgen haben derzeit viele. Nicht immer schufen die staatlichen Hilfen Abhilfe.
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Rosig läuft es bei Österreichs Unternehmern jedenfalls nicht, wie eine Mitte Juli veröffentlichte Standortumfrage der freien Arbeitgeberverbände verdeutlicht. Im Schnitt verbuchten die befragten 800 Unternehmer einen Corona-bedingten Umsatzrückgang von 635.000 Euro. Bei der ersten Befragung im Mai, an der nur 643 Betriebe teilnahmen, lag die Schätzung der Unternehmer noch bei knapp 500.000 Euro. Bei EPUs lag der durchschnittliche Rückgang bei rund 45.000 Euro. Die Unternehmer wurden auch gefragt, wie lange ihre Betriebe aus jetziger Sicht noch überlebensfähig seien. Jeweils ein Fünftel ging in der Befragung von höchstens drei bzw. sechs Monaten aus. Knapp 60 Prozent meinten, darüber hinaus weiterzubestehen, 2,5 von 100 Unternehmen haben bereits zugesperrt.

Zuschüsse & Co

Die Regierung hat milliardenschwere Hilfspakete geschnürt. Wirtschaftsvertreter sind alles in allem zufrieden, orten aber auch Reparaturbedarf. Dass die Kurzarbeit nicht direkt über die Finanz abgehandelt worden sei, hätte zu unnötigen Verzögerungen geführt, sagt etwa Mahdi Allagha, Generalsekretär des Jungen Senats der Wirtschaft. Dort wird auch beklagt, dass Fixkostenzuschüsse "so gut wie nicht" bei den Betrieben ankämen. Andere Wirtschaftsvertreter wie etwa die WKÖ wollen die Ratenzahlungen der Corona-Hilfskredite verlängern. Was die Investitionsprämie von einer Milliarde betrifft, so könnte diese Summe nicht reichen. Der Finanzminister hat bereits erklärt, dass bei Bedarf aufgestockt werden kann. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss von sieben Prozent der förderfähigen Kosten, der auf 14 Prozent verdoppelt werden kann, wenn in Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life-Sciences investiert wird. Kritik gibt es daran, dass immer noch nicht klar ist, was als förderfähig gilt. Das soll sich in den nächsten Tagen aber ändern. (Nora Laufer, Günther Strobl, Regina Bruckner)