Die Riegerbank-Pleite beschäftigt die Gerichte seit mehr als zwei Jahrzehnten. Bei der Commerzialbank dürfte es auch nicht schneller gehen.

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Wien/Eisenstadt – Der am Montag am Landesgericht Eisenstadt versammelte Gläubigerausschuss zur Commerzialbank-Pleite hat beschlossen, dass umfangreiche Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben werden. Themen der Gerichtsgutachter sind Forensik und Gläubigeransprüche ebenso wie die Rolle der Wirtschaftsprüfer und allfällige Ansprüche gegen die bei der Mattersburger Bank langjährig tätige Prüfgesellschaft TPA. Das erfuhr DER STANDARD nach der Sitzung des Gremiums am Montag.

Auch das Kreditwesen der Mitte Juli behördlich geschlossenen Bank werde detailliert aufbereitet, also wie die Rückzahlung der aushaftenden Kredite voranschreitet. Eine Liste der Gläubiger und Geschädigten liegt nicht vor, respektive wird diese nicht veröffentlicht, berichteten Sitzungsteilnehmer unter Verweis auf das Bankgeheimnis. Allzu große Hoffnungen sollten sich Geschädigte nicht machen, sie bekommen, was übrig bleibt, nachdem die Einlagensicherung bedient wurde. "Alles, was übrig bleibt, wird der Einlagensicherung gehören", zitierte die APA den Geschäftsführer der Einlagensicherung, Harald Podoschek.

Einlagensicherung bevorzugt

Wie berichtet, ist die von allen Geldinstituten gespeiste Einlagensicherung (sie sichert Spareinlagen bis 100.000 Euro pro Person ab, Anm.) der bevorzugte Gläubiger und erhält als Erste Geld aus der Masse. Die Befriedigungsaussichten aller anderen Gläubiger hängen somit vom Umfang der tatsächlich realisierbaren Aktiva ab – und die dürften überschaubar sein. Ob die Einlagensicherung die an Kunden der Mattersburger Bank auszuzahlenden insgesamt rund 490 Millionen Euro zur Gänze zurückbekommt, sei fraglich, sagt Podoschek.

Entlastung bei der Aufsicht

Für Kopfschütteln und Irritation sorgt unterdessen ein Interview des für Finanzmarktstabilität und Bankenaufsicht zuständigen Vizegouverneurs der Nationalbank, Gottfried Haber. Er pries in der Raiffeisenzeitung die "überarbeitete OeNB-Strategie", mit der für kleinere Bankinstitute die Belastung durch Bankenregulierung und -aufsicht reduziert wird. Je nach Größe und Risikogehalt ihres Geschäftsmodells werde Regulierung und Aufsicht nach der "Proportionalität gelebt". Das bringe "Erleichterungen beim aufsichtlichen Überprüfungsverfahren (Säule 2), bei den Offenlegungsvorschriften sowie bei der Transparenz (Säule 3) sowie beim Detaillierungsgrad für Sanierungs- und Abwicklungspläne" mit sich. "Im Ergebnis kommt es dadurch zu einer Verringerung der Belastung für die kleineren Institute", sagt Haber in dem augenscheinlich vor dem burgenländischen Bank-Crash erstellten Beitrag. Die Commerzialbank wird darin mit keinem Wort erwähnt .

Unverhofft brisant

Das Mattersburger Debakel verleiht Habers Aussagen freilich unverhofft Brisanz, denn gemeint war wohl, dass beispielsweise das Risikomanagement einer kleinen Raiffeisenbank im Haftungsverbund unter dem Giebelkreuz weniger detailliert geprüft werden muss als das einer alleinstehenden Regionalbank, die nicht den Prüfungen des Sektors und der übergeordneten Landesbanken unterliegt, wie das bei Raiffeisen, Volksbanken und Sparkassen der Fall ist.

Im Lichte des Commerzialbank-Debakels sorgen die von OeNB-Vizegouverneur Gottfried Haber gepriesenen Erleichterungen für Kleinbanken bei der Bankenaufsicht für Irritation.
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Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) versuchte am Montag eine Klarstellung: "Das internationale Prinzip der Proportionalität heißt, die Größe und Komplexität von Banken im Regelwerk und der Beaufsichtigung zu berücksichtigen. Dieses Prinzip ist in Österreich bereits umgesetzt. Wesentliches Element einer sinnvoll ausgestalteten Proportionalität ist eine entsprechende Risikoorientierung – wo vermehrt Risiken bestehen, soll auch vermehrte Aufmerksamkeit die Folge sein", betonte OeNB-Sprecher Christian Gutlederer.

Haftungsverbund reduziert Risiko

In welcher Detailliertheit welches Geldinstitut wie geprüft wird, obliege nicht nationalen Behörden, sondern sei in der CRR-Verordnung der EU festgelegt, stellt der auf Banken spezialisierte Professor Stefan Pichler von der Wirtschaftsuni Wien klar. In einem Haftungsverbund spiele das Riskmanagement der Einzelinstitute logischerweise eine untergeordnete Rolle. Entscheidend sei das Zusammenspiel. Vor allem Deutschland habe in der EU-Regulierung massiv darauf gedrängt, dass die vielen Kleininstitute des Genossenschafts- und Sparkassensektors differenzierter behandelt werden als Geldhäuser wie Deutsche Bank oder Commerzbank.

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Es war selbst ohne Commerzialbank-Debakel nur eine Frage der Zeit, bis Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann (rechts) und sein für Bankenaufsicht zuständiger Vize Gottfried Haber mit dem Thema Bankenaufsicht konfrontiert werden.
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Zusammenspiel ist – wie im Fall Mattersburg anschaulich vorgeführt – auch bei den zwischen Notenbank und Finanzmarktaufsicht verteilten Aufsichtsinstanzen gefragt. "Viele Köche verderben den Brei", kritisiert der Generalsekretär des Bankenverbandes, Gerald Resch. Es gebe in Österreich sieben bis acht verschiedene Player in Sachen Aufsicht, die einen Fall wie in Mattersburg verhindern sollten. Aber ein noch so enges Netz an Aufsichtsinstanzen könne eine Pleite wie diese nicht verhindern, wenn betrügerische Energie im Spiel sei, sagte Resch in Ö1-Mittagsjournal. "Wir müssen die Kompetenzen ganz klar verteilen, wer ist wofür zuständig." Damit ist die Debatte über die Neuordnung der Bankenaufsicht eröffnet. (Luise Ungerboeck, 10.8.2020)