Wien/Mattersburg – Im Skandal um die Mattersburger Commerzialbank wird es noch lange gerichtliche Nachspiele geben. So sind Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer TPA, das Land Burgenland und auch gegen die Republik in Form von Amtshaftungsklagen angekündigt. Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, sieht allerdings in diesem Zusammenhang vorerst keine Rechtsgrundlagen für Klagen gegen die Republik.
Bezogen auf die Haftung sei im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (Fmabg) gar keine Haftung gegenüber Anlegern festgeschrieben, betonte Peschorn im Ö1-"Morgenjournal" am Dienstag. Auch in Deutschland gebe es keine Haftung für ein "behauptetes Fehlverhalten" der Aufsicht. In Österreich sei dafür zuletzt die Einlagensicherung ausgeweitet worden. Diese funktioniere auch perfekt.
Ein Anlegeranwalt entgegnete Peschorn im Ö1-"Mittagsjournal", dass man "die Schleife über den Verfassungsgerichtshof" werde nehmen müssen, was die Sache freilich verlängere. Der Anwalt hält Paragraf 3 des Fmabg, wonach der Bund bei Fehlern der Aufsicht nur gegenüber der Bank, nicht aber gegenüber den Anlegern haftet, für potenziell verfassungswidrig.
"Was es wiegt, das hat's"
Sehr wohl stelle man sich aber auf viele und lange Verfahren ein, so Peschorn. Er sei guten Mutes, da es nun ein Konkursverfahren gebe, "dass wir einmal die Ursachen für diesen sogenannten Skandal herausfinden", sagte der Anwalt der Republik. Stehen die Ursachen fest, müsse nach Verantwortlichkeiten und etwaige Haftungen betrachten, sagt Peschorn.
Bisher gibt es erst "ein wirkliches Aufforderungsschreiben" an die Republik, in dem ein Versagen der Aufsicht durch Nationalbank (OeNB) und Finanzmarktaufsicht (FMA) vorgeworfen wird, sagte Peschorn. "Wir nehmen jedes Schreiben natürlich ernst." Ein medial bekannt gewordenes Schreiben eines Anwalts sei hingegen "substanzlos".
Kriminelle Energie
Aufgrund des Aufforderungsschreibens komme es zu einem sogenannten Aufforderungsverfahren, geregelt im Amtshaftungsgesetz. In weiterer Folge könnte es zu vielen Amtshaftungsklagen kommen. Denn es werde sich immer jemand finden, der die Republik klagen wolle – es gehe um viel Geld, auch für Prozessfinanzierer.
Eine Mitverantwortung an Österreichs jüngstem Bankenskandal ortet Peschorn nicht bei Nationalbank und Finanzmarktaufsicht, sondern bei den Organen der Bank – also der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat sowie dem Bankprüfer TPA. "Denen hätte das auffallen müssen, was hier passiert ist. Es ist ihnen wahrscheinlich auch aufgefallen, und sie haben jahrelang kriminelle Energie in jahrelange Bilanzfälschungen, so wie es momentan ausschaut, hineingesteckt. Also, dort liegt die rechtswidrige und schuldhafte Handlung."
Grafl weist Verantwortung von sich
Dagegen wehrte sich Commerzialbank-Vizeaufsichtsratschef Wilhelm Grafl im Ö1-"Mittagsjournal": Man habe sich auf die Wirtschaftsprüfer von TPA und die Bankenaufsicht verlassen, sagte Grafl. "Wir sind jetzt die Depperten", beklagte er im Ö1-Radio.
Grafl hingegen holt die "Profis" TPA, OeNB und FMA ins Boot. Diese hätten "immer eine weiße Weste bescheinigt. Und warum soll uns 'was auffallen, wenn nicht 'mal die Profis draufkommen, dass da kriminelle Machenschaften dahinter sind", weist Grafl eine Verantwortung des Aufsichtsrats von sich.
Bei den Prüfungen 2015, 2017 und heuer habe der Aufsichtsrat nichts davon erfahren, dass es Verdachtsmomente gebe. Man sei von "normalen Prüfungen" ausgegangen. "Dass da ein Whistleblower dahinter ist, haben wir nie erfahren. Wenn wir da nicht agiert hätten, dann wären wir wirklich die Blöden gewesen", so Grafl, vom Brotberuf her ein Gastwirt.
Mattersburger "Impulszentrum" im Fokus
Unterdessen hinterfragte die FPÖ Burgenland am Dienstag die Zukunft des in Mattersburg geplanten "Impulszentrum". Jenes "riesige" Grundstück im Stadtkern von Mattersburg, wo das mit Kosten von rund 30 Millionen Euro veranschlagte Projekt entstehen soll, soll dem Vernehmen nach der Commerzialbank gehören, so FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz.
Abriss- und Räumungsarbeiten seien bereits durchgeführt worden. Nun stelle sich die Frage, wie der Grundstückskauf abgelaufen sei und ob dieses wirklich zur Gänze der Bank gehöre. "Was passiert jetzt mit dem Grundstück? Kommt das Grundstück jetzt in die Masse?", fragte Tschürtz.
Das im Dezember des Vorjahres präsentierte Vorhaben umfasst neben einem neuen Gebäude der Commerzialbank auch ein neues Rathaus sowie zwei weitere Gebäude mit Mietflächen und Parkplätze. Damals sollten von den Kosten rund 24,5 Millionen Euro auf die Commerzialbank und etwa 5,5 Millionen auf die Stadtgemeinde Mattersburg entfallen. (APA, 11.8.2020)