Es gibt einige Gründe, warum Heinz-Christian Strache ein kläglicher Spitzenkandidat für die Wien-Wahl ist: Gegen ihn wird ermittelt. Da geht es um gekaufte Mandate, falsche Spesen, Postenvergabe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Auch im Ibiza-Video schwelgte er in Korruptionsfantasien. Straches Verhalten hat Österreich international blamiert.

Eines ist aber mit Sicherheit kein guter Grund, warum er nicht kandidieren sollte: sein Haus in Klosterneuburg.

Heinz-Christian Strache ist Wiener.
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Gewählt werden darf in Wien nur, wer auch in Wien seinen Hauptwohnsitz hat. Die Behörde prüft Straches Fall nach den Maßstäben des Gesetzes. So soll das sein. Aber man muss die Frage stellen: Ist diese Regelung noch zeitgemäß?

Wien ist eine Metropole. Täglich pendeln mehrere Hunderttausend Menschen hierher. Viele, die in Wien ihren beruflichen und privaten Lebensmittelpunkt haben, wohnen im Speckgürtel. Einer von ihnen ist mutmaßlich Strache. Es spricht von einer gewissen Kleingeistigkeit, sich nun darüber zu freuen.

Bei Nationalratswahlen gibt es keine Residenzpflicht. Dutzende Abgeordnete wohnen nicht in dem Wahlkreis, den sie repräsentieren. Auch Wien sollte das Prinzip überdenken. Wer in Wien lebt, soll kandidieren dürfen, auch wenn er außerhalb der Stadtgrenze wohnt. Man könnte dann auch endlich wieder über all jene Hauptstadtbewohner reden, die nicht wählen dürfen, weil ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft fehlt. Strache ist Wiener. Wiener sind auch sie. (Katharina Mittelstaedt, 13.8.2020)