In den nächsten Tagen finden "interministerielle" Gespräche über den Neu-Aufbau einer Wohnbauinvestitionsbank statt. Wahrscheinlich nicht auf dieser Bank, sondern in einem der beteiligten Ministerien.

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Die Regierung will eine Wohnbau-Investitionsbank (WBI) schaffen, die als Geld-Drehscheibe für günstige Darlehen von der Europäischen Investitionsbank (EBI) fungieren soll. Der Bund haftet für die Kredite. 25.000 leistbare Wohnungen könnten damit finanziert werden, sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) nach einer Regierungsklausur im Juni.

2018 gescheitert

Wem die Idee nicht ganz neu vorkommt, irrt nicht: Schon ab 2015 wurde von der damaligen rot-schwarzen Regierung erstmals an einer WBIB gearbeitet. Bis zur Gründung der Wohnbauinvestitionsbank Gmbh dauerte es dann mehr als ein Jahr, im Herbst 2016 war sie im Firmenbuch eingetragen. Dann dauerte es wieder anderthalb Jahre, bis alle nötigen Genehmigungen der EU vorlagen.

Als im Frühjahr 2018 endlich alles da war und die WBIB kurz davor stand, ihren Betrieb aufzunehmen, verkündete die damals neue ÖVP-FPÖ-Regierung aber das Aus: Das Finanzministerium verweigerte die Bundeshaftungen, in der Folge wurde die Wohnbauinvestitionsbank Gmbh wieder liquidiert.

Banken abwartend

Und nun soll alles wieder von vorne losgehen. Ein erster Bankengipfel fand vor wenigen Wochen bereits statt. Dort wurde der Ministerin, die sich laut Beobachtern sehr für das Thema WBIB einsetzt, von den Vertretern der Banken aber Folgendes mit auf den Weg gegeben: Bevor man nun noch einmal erhebliche Ressourcen investiert, sollte die Causa doch bitte unbedingt zuerst mit dem Finanzministerium abgeklärt werden.

Genau dort aber sollen, wie Insider dem STANDARD berichten, nach wie vor "beharrende Kräfte" am Werk sein. Es sieht vieles danach aus, dass das kurze Aufflackern der WBIB demnächst schon wieder vorbei sein könnte. Laut Wirtschaftsministerium werde "interministeriell an der Umsetzung gearbeitet", mehr gibt es derzeit dazu offiziell nicht zu sagen. In den kommenden Tagen gibt es Gespräche zwischen den Ministerien auf Beamtenebene, erfuhr der STANDARD.

"Republik würde damit sogar Geld verdienen"

Für Bernd Rießland, Verbandsobmann der Gemeinnützigen, ist es nicht wirklich verständlich, wieso es schon wieder solche Vorbehalte im Finanzministerium gibt. "Die WBIB würde die Republik ja nicht einmal etwas kosten, sondern sie würde damit sogar Geld einnehmen – in Form der Haftungsentgelte." Die Bundeshaftungen selbst würden extrem sicher sein, "die Ausfallrate ist in unserem Sektor gleich null".

Der Gemeinnützigen-Verband hat sogar schon angeboten, sich selbst an der WBIB zu beteiligen. Die Organe des Verbands hätten ihm ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilt, so Rießland zum STANDARD. Möglich wäre etwa eine Beteiligung in Form einer Sperrminorität, also 25 Prozent plus einer Stimme.

Immerhin, das 2015 vom Nationalrat beschlossene "Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank" wurde 2018 nicht wieder abgeschafft. Es müsste aber jedenfalls abgeändert werden, sobald man sich auf die neuen Rahmenbedingungen geeinigt hat. Insbesondere dann, wenn der Gemeinnützigen-Verband tatsächlich Anteile halten sollte: Derzeit steht nämlich im Gesetz, dass Gesellschafter der WBIB ausschließlich Kreditinstitute, Wohnbaubanken und Bausparkassen sein dürfen.

ÖHT diesmal nicht mehr dabei

Beim ersten Anlauf war die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) als Konsortialführer dabei und hielt 35,67 Prozent an der Stammeinlage der WBIB in Höhe von sechs Millionen Euro. Weiters beteiligt waren die s Wohnbaubank (27,5 Prozent), die Raiffeisen Bausparkasse (26 Prozent), die Hypo-Wohnbaubank (10 Prozent) und die Bawag-P.S.K. Wohnbaubank (0,83 Prozent).

Die ÖHT wird diesmal nicht mehr dabei sein, sagt Vorstandschef Wolfgang Kleemann, einer der drei Ex-Geschäftsführer der WBIB. Er kenne die neue Idee bisher nur aus der Pressekonferenz von Schramböck, bezüglich einer Teilnahme seines Instituts sei bisher mit ihm nicht geredet worden, sagt Kleemann dem STANDARD.

Der neuerliche Aufbau einer Wohnbaubank werde diesmal aber wohl erheblich länger dauern als beim ersten Versuch, denkt er. "Mir wäre kein Institut bekannt, an das man – so wie seinerzeit bei uns – einfach ‚andocken‘ könnte." Damit müsste eine neue Bank nach dem Bankwesengesetz geschaffen werden, "nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch in organisatorischer Hinsicht, und damit unter hoher Kostenintensität."

Eines lasse sich aber natürlich nie verhindern: Dass die neue WBIB dann wieder in letzter Sekunde politisch abgesagt wird. (Martin Putschögl, 17.8.2020)