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Blauhelmsoldaten auf dem Golan.

Foto: Reuters

Nach dem Vorfall vom September 2012, bei dem österreichische Blauhelmsoldaten auf dem Golan die Einfahrt syrischer Geheimpolizisten in einen tödlichen Hinterhalt nicht verhindert hatten, hat die Staatsanwaltschaft Wien nun keine Ermittlungen eingeleitet. "Es ist abgesehen worden von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens", sagte Sprecherin Nina Bussek am Freitag der APA. "Absehen von der Einleitung kann man dann, wenn man nach Prüfung des Sachverhalts zu der Entscheidung kommt, dass es keinen Anfangsverdacht gibt", erklärte Bussek.

Am 29. September 2012 hatten österreichische Blauhelme auf dem Golan syrische Geheimpolizisten nicht aufgehalten. Bei einer darauffolgenden Schießerei wurden alle neun Syrer getötet. Der Vorfall war erst 2018, fast sechs Jahre später, publik geworden, nachdem die Wochenzeitung "Falter" ein von einem UN-Soldaten gemachtes Video davon veröffentlicht hatte. Aussagen auf dem Video ließen vermuten, dass den österreichischen Soldaten die Gefahr des Hinterhalts bewusst war, sie die Syrer aber nicht warnten.

Blauhelme filmten und kommentierten Tötungen

"Normal musst das de Hund sagen", sagte laut dem Video einer der Blauhelme seinem Kollegen, nachdem die Syrer in einem weißen Geländewagen den Checkpoint passiert hatten. Begründung: "Wenn da aner überbleibt, kummt er umma und schießt uns ab." Die Blauhelme filmten danach das erwartete Geschehen, versehen mit Kommentaren wie "Jetzt geht's gleich los", "Ana is scho owegfoilln", "Ja, aber der überlebt das ned".

Eine vom damaligen Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) beauftragte Kommission kam später zu dem Schluss, dass das Verhalten der österreichischen Undof-Soldaten der für sie geltenden (völkerrechtlichen) Auftrags- und Weisungslage entsprach und somit mandatskonform war. Die Soldaten hatten strikte Anweisung, sich nicht in bewaffnete Auseinandersetzungen einzumischen und auch sonst "jegliches Verhalten zu unterlassen, das von einer der Konfliktparteien als Einmischung gesehen werden konnte".

Die Kommission fand auch heraus: Der diensthabende österreichische Kommandant bei Hermon Süd gab den später ermordeten Syrern gut vernehmbar die Botschaft "Gebt acht! Gebt acht!" für ihre Weiterfahrt mit, wie das erneut präsentierte Videomaterial zeigt.

Dem Verteidigungsministerium lagen am Freitagnachmittag noch keine Informationen über den genauen Text der Entscheidung der Staatsanwaltschaft vor, wie eine Sprecherin gegenüber der APA erklärte. "Jede Entscheidung eines unabhängigen Gerichts nehmen wir zur Kenntnis." (APA, 14.8.2020)