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Schnelles Surfen ist momentan eh nur im Netz möglich.

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Internet-Anbieter müssen ab Dezember dieses Jahres ihren Kunden "klare und leicht lesbare Verträge" bereitstellen. Dazu zählt auch, dass sie bei Festnetzinternetzugängen nun auch die minimale Geschwindigkeit ausweisen müssen – und zwar nicht im Kleingedruckten. Zusätzlich müssen Kunden darüber informiert werden, dass sie Gewährleistungsrechte einfordern können, wenn es zu einer Abweichung zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Geschwindigkeit kommt. Dann ist nämlich eine Preisminderung oder die vorzeitige Auflösung des Vertrages möglich, wie die Telekombehörde RTR betont.

Mobiles Internet

Mit den neuen Verträgen wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Bei Mobilfunkinternetzugängen muss lediglich die geschätzte maximalen Geschwindigkeit angeben werden. Es gibt wohl nur wenige Internetkunden, der die in der Werbung angepriesene "Bis zu …"-Geschwindigkeit erreichen. Meist liegen sie darunter. Laut Netztest der RTR liegt die durchschnittliche Geschwindigkeit (Festnetz und Mobil) in Österreich bei 26 Mbit/s. (red, 16.8. 2020)