Heinz-Christian Strache.

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Wien – Der Streit um die Kandidatur von Heinz-Christian Strache bei der Wien-Wahl geht in die nächste Runde. Die Kleinpartei Wandel will die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde des dritten Bezirks, wonach Strache bei der Gemeinderatswahl im Wählerverzeichnis bleiben und antreten darf, vor dem Verwaltungsgericht bekämpfen. Das teilte Wandel-Spitzenkandidat Christoph Schütter dem STANDARD am Dienstagmorgen mit: "Selbstverständlich werden wir gegen diese opportunistische Entscheidung berufen."

Schütter kritisiert, dass "bei uns politische Parteien über Sachverhalte des Wahlgesetzes abstimmen". Gemeint ist damit, dass die Bezirkswahlbehörden – entsprechend der Parteistärke bei der vergangenen Wien-Wahl – mit Parteienvertretern besetzt sind. Dem Vernehmen nach haben die insgesamt sechs Vertreter von SPÖ, ÖVP und Grünen für Straches Verbleib im Wählerverzeichnis gestimmt, die drei Freiheitlichen stimmten gegen Strache. Dienstagvormitttag hat das Rathaus bestätigt, dass Strache nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird.

Geringe Chancen

Da der Wandel Anfang August – wie übrigens auch Ex-FPÖ-Mann Peter Westenthaler – selbst beantragt hat, dass Strache aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird, hat die Kleinpartei nun auch die rechtliche Möglichkeit, binnen zwei Tagen nach Zustellung der Entscheidung eine schriftliche Beschwerde einzubringen. Das Verwaltungsgericht Wien muss darüber dann binnen vier Tagen entscheiden. Die Aussichten, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde aufhebt, gilt jedoch als äußerst gering.

Verfahren bei MA 62 wegen Meldegesetzes läuft

Wandel-Aktivist Schütter hofft denn auch vor allem auf ein anderes Verfahren, das in der Causa Strache-Wohnsitz noch anhängig ist. Denn die linke Gruppierung, die nur im Bezirk Neubau antritt, hat auch eine Sachverhaltsdarstellung an die für Wahlen und Meldegesetz zuständige Magistratsabteilung 62 geschickt. Darin wird Strache ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorgeworfen: Straches Hauptwohnsitz liege eben nicht in Wien, sondern in Klosterneuburg, so die Argumentation. Eine Entscheidung in diesem Verfahren wird für Ende August erwartet, die MA 62 prüft die Wohnsitzfrage sehr genau. (Theo Anders, 18.8.2020)