In Österreich müssen Hunde bereits einmal täglich verpflichtend Gelegenheit zum Auslauf haben.

Foto: imago images / Norbert Schmidt

Gassigehen als Pflicht: Die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will die Tierschutzhundeverordnung ändern. Das gab das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am Montag bekannt. So sollen Halter ihren Hunden verpflichtend zweimal täglich insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien bieten. Gleichzeitig will Klöckner die "Anbindehaltung" – etwa das Anketten von Hunden im Freien – nur unter bestimmten, noch nicht bekannten Voraussetzungen erlauben.

Wer Hunde züchtet, soll laut Klöckner täglich mindestens vier Stunden mit den Welpen verbringen. Diese Regel soll sowohl für private als auch für gewerbsmäßige Züchter gelten. Letztere sollen zukünftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen dürfen.

Lage in Österreich

Außerdem plant Klöckner ein Ausstellungsverbot für Hunde, die "Qualzuchtmerkmale aufweisen". Damit sind jene Hunderassen gemeint, die erblich bedingt Schmerzen beziehungsweise Schäden erleiden.

Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft teilte mit, dass die Verordnung Anfang 2021 verkündet werden soll. Der Entwurf werde mit Ländern und Fachverbänden diskutiert.

In Österreich müssen Hunde nach der 2. Tierhaltungsverordnung mindestens einmal täglich "ausreichend Gelegenheit zum Auslauf" haben. Wer seinen Hund in geschlossenen Räumen hält, muss ihm mehrmals täglich die Möglichkeit geben, draußen seine Notdurft zu verrichten. Die Hundehaltung im Freien ist in Österreich nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. So muss etwa eine Schutzhütte zur Verfügung stehen. (agr, 18.8.2020)