Heinz-Christian Strache wird nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Das bestätigte die Bezirkswahlbehörde in Wien-Landstraße. Der Wiener Magistrat prüft aber noch, ob Strache gegen das Meldegesetz verstoßen hat.

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Wien – Die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde im dritten Wiener Bezirk, wonach Heinz-Christian Strache nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wird, wurde am Dienstag im Team HC Strache gefeiert. Mit Strache als "absolutem Ur-Wiener" an der Spitze, so Klubchef Karl Baron, werde man es schaffen, "die Zweistelligkeit zu erreichen". Den Hauptkonkurrenten FPÖ will man überholen. Baron: "Davon gehe ich aus." Aktuelle Umfragen spiegeln diesen Optimismus freilich nicht wider: Die blaue Splittergruppe muss demnach um ihren Einzug in den Gemeinderat bangen. Dafür ist das Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde Voraussetzung. Die FPÖ, die 2015 mehr als 30 Prozent erreicht hat, muss aber von einem heftigen Absturz ausgehen.

In der Bezirkswahlbehörde in Wien-Landstraße hat nur die FPÖ mit drei Mitgliedern für eine Streichung Straches votiert, die restlichen sechs Mitglieder stimmten dagegen. "Hier spricht nichts anderes als die pure Angst", griff THC-Klubchef Karl Baron die Blauen frontal an. Dass Strache bei der Pressekonferenz der Liste am Dienstag nicht persönlich anwesend war, kommentierte Team-HC-Generalsekretär Christian Höbart folgendermaßen: Das Team Strache habe "lebendige und kraftvolle Mitstreiter". Die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde wurde am Dienstag auch offiziell vom Magistrat bestätigt.

Zweifel, dass Strache seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, meldeten unter anderem die Kleinpartei Wandel und der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler an. Letzteren bezeichnete Höbart, der bis Oktober 2019 für die FPÖ im Nationalrat saß und seit Mai Generalsekretär der Strache-Liste ist, als "lachhaften Polit-Söldner". Wandel hat bereits angekündigt, Berufung gegen die Behördenentscheidung in der Causa Strache einzulegen. Das Verwaltungsgericht Wien muss dann binnen vier Tagen nach Einlangen der Beschwerde entscheiden.

Auch Magistratsabteilung 62 prüft

Die Wohnsitz-Causa ist aber auch abseits dieser Entscheidung für Strache noch nicht ganz ausgestanden. Nach einer Sachverhaltsdarstellung der Kleinpartei Wandel prüft auch die für Wahlen und Meldegesetz zuständige Magistratsabteilung 62 den Vorwurf, dass Strache eigentlich seinen Hauptwohnsitz in Klosterneuburg habe und gegen das Meldegesetz verstoße. Entscheidungsfristen gibt es hier nicht. "Wenn alle Beweise vorhanden und gewürdigt wurden, wird der Betroffene verständigt", heißt es aus dem Wiener Magistrat zum STANDARD. "Dann wird das Verfahren entweder eingestellt oder es gibt eine amtliche Abmeldung aus dem Hauptmelderegister." Die Wiener Stadtwahlbehörde tagt darüber hinaus am 27. August.

Auszeit und räumliche Trennung bei Straches

Die nicht öffentliche schriftliche Begründung der Bezirkswahlbehörde in Wien-Landstraße, wonach Strache seinen Hauptwohnsitz zum Stichtag um den 14. Juli 2020 in einer Wohnung in Wien und nicht in Klosterneuburg hatte, bringt auch viel Persönliches ans Tageslicht. So hat Strache bei seiner Einvernahme Ende Juli angegeben, dass "seine Gattin und er sich für eine Auszeit und eine räumliche Trennung" entschieden hätten. Heinz-Christian Strache "führt damit selbst ins Treffen, dass dieser Umstand maßgeblich zur Verlagerung seines Lebensmittelpunktes beigetragen hat". Diese Angabe sei von Philippa Strache bestätigt worden. (David Krutzler, 18.8.2020)