Das E-Lastenrad von Isy, das zwei Monate lang für das RONDO getestet wurde, kostet neu 4.500 Euro. Bei einem Kauf kann man sich seit 1. Juli 2020 bis zu 850 Euro an Fördermitteln aus der E-Mobilitätsoffensive des Bundes holen.

Foto: Florian Lechner

Wien – Seit 1. Juli 2020 können sich Privatpersonen beim Kauf eines neuen Lastenrades – mit oder ohne E-Motor – bis zu 850 Euro vom Kaufpreis erstatten lassen. Das ist mehr als doppelt so viel wie bisher. Diese E-Mobilitätsoffensive 2020 hat Leonore Gewessler (Grüne), Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, in Zusammenarbeit mit den Zweiradimporteuren und dem Sportfachhandel entwickelt. Auch E-Autos und E-Mopeds sowie E-Motorräder werden gefördert.

Im STANDARD-Tretlager bleiben die zuletzt genannten Vehikel außen vor, wir konzentrieren uns hier auf die Fahrräder. Anknüpfend an den E-Lastenrad-Testbericht, der vergangene Woche im RONDO erschienen ist, hier die aktuellen Infos zu Fördermitteln, die für die Anschaffung von derlei Gerätschaften zuerkannt werden. Denn so toll und spaßig sie zu fahren sind, die Lastenräder gehen gehörig ins Geld, was ihre Anschaffung betrifft.

Förderungen wurden ausgebaut

Da gibt es einige positive Neuerungen dank dieser Offensive von Ministerin Gewessler. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Förderungen für Privatpersonen und jenen für Gebietskörperschaften, Betriebe und Gemeinden. Der große Unterschied zwischen beiden Gruppen liegt darin, dass Private nur für die Anschaffung neuer Lastenräder – mit oder ohne E-Antrieb – Fördermittel erhalten können. Betriebe, Gemeinden und Gebietskörperschaften können darüber hinaus auch klassische Pedelecs, also E-Bikes, fördern lassen. Vorausgesetzt, sie schaffen mindestens fünf Stück oder mehr davon an.

Um eine Förderung als Privatperson beantragen zu können, ist folgendes Prozedere einzuhalten. Weil die E-Mobilitätsoffensive in Kooperation mit dem Sportfachhandel durchgeführt wird, gilt es zuerst, einen Händler zu finden, der das passendes Lastenrad im Angebot hat. Dabei sollte man unbedingt vorab mit ihm klären, ob er an dem Förderprogramm teilnimmt – denn laut Auskunft des Ministeriums wurde das zwar so vereinbart, aber es empfiehlt sich, sicherzugehen, da einzelne Händler durchaus nicht am Programm teilnehmen könnten.

Erst zum Händler, dann zum Bund

Ist dies geklärt, folgt Teil eins der Förderung. Der Händler stellt beim Kauf eine Rechnung aus, auf der er 250 Euro vom Kaufpreis abzieht. Im Amtsdeutsch heißt das wörtlich: "Der Anteil des österreichischen Sportfachhandels wird vom Nettopreis – ergänzend zu den in der Praxis üblichen gewährten Rabatten – in Abzug gebracht." Dieser Abzug von 250 Euro im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive muss auf der Rechnung klar vermerkt sein, denn im zweiten Schritt wird diese Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting eingereicht. Das geht bequem online (die Links dazu finden Sie auch am Ende des Artikels noch einmal gesammelt).

Wichtig ist dabei, darauf zu achten, wie viel Fördergeld noch im Topf liegt, denn die Mittel sind gedeckelt. Sie betrugen ursprünglich 93 Millionen Euro für E-Mobilität insgesamt für 2020 und 2021. Dabei waren aber auch Pkw oder sogar Schienenfahrzeugprojekte inkludiert. Diese Mittel wurden nun mit 1. Juli erhöht, allerdings ist es auf die Schnelle nicht möglich, zu sagen, wie viel genau pro Fahrzeugkategorie mehr zur Verfügung steht, wie das Ministerium erklärt: "Eine Budgetmittelaufteilung innerhalb der Förderschiene E-Mobilität für Private auf die unterschiedlichen Fahrzeugkategorien erfolgt nicht."

Förderung kann vorreserviert werden

Den aktuellen Stand der Fördermittel finden Sie hier. Gefördert werden vom Bund zusätzlich zu den 250 Euro Rabatt beim Händler maximal weitere 600 Euro oder maximal 30 Prozent des Kaufpreises. In der Regel sind es 600 Euro, heißt es aus dem Ministerium, da Lastenräder dementsprechend teuer sind. Theoretisch könnte sich der Betrag aber verringern, wenn das Modell so günstig ist, dass 600 Euro mehr als diese 30 Prozent ausmachen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Anschaffung eines neuen Lastenrades. Gebrauchte oder die Umrüstung von Bio- auf E-Lastenrad werden nicht gefördert.

Bisher wurden von Privatpersonen 920 Registrierungen für diese Förderung zum Kauf eines Lastenrades vorgenommen. Rund 500 dieser Anträge wurden bereits zur Förderung eingereicht. Die Registrierung dient dazu, sich die Fördermittel für sein Lastenrad sozusagen vorzureservieren. Denn oft ist mit längeren Lieferzeiten zu rechnen, gerade heuer im Coronajahr läuft der Fahrradhandel auf Hochtouren. Wer ein Rad kaufen will, das aber etwa erst im Oktober lieferbar ist, kann sich für die Förderung online vormerken (auf der Seite der Kommunalkredit) und sich den Betrag somit vorab sichern.

Daneben auch lokale Förderungen möglich

Neben der Bundesförderung im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive gibt es österreichweit eine Vielzahl an regionalen Förderungen für die Anschaffung von Lastenrädern, mit oder ohne E-Motor, und auch mancherorts für E-Bikes. Die Radlobby bietet dazu einen guten Überblick. Allerdings empfiehlt es sich, jeweils vor Ort nachzufragen. Einerseits, ob es die Förderungen noch gibt. Andererseits, ob und wie sich die lokale Förderung mit jener des Bundes spießt, also ob sie gegengerechnet werden.

Die Lastenradförderung steht in Österreich noch am Anfang, doch mit der bundesweiten Förderung für Privatpersonen ist man nun dem Nachbarland Deutschland sogar voraus. Denn dort gilt die bundesweite Förderung von bis zu 30 Prozent des Kaufpreises oder maximal 2500 Euro derzeit nur für gewerbliche Nutzer oder Kommunen, Hochschulen, Krankenhäuser usw.. Daneben gibt es aber ebenso eine Vielzahl regionaler oder lokaler Förderungen. (Steffen Arora, 19.8.2020)