Heinz-Christian Strache darf bei der Wien-Wahl am 3. Oktober vermutlich antreten. Ganz eindeutig feststehen wird das aber erst nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts, der Donnerstag noch ausstand.

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Wien – Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag über die Kandidatur von Heinz-Christian Strache an der Spitze der nach ihm benannten Liste Team HC Strache bei der Wien-Wahl am 3. Oktober beraten. Das Gericht hatte nach einem Antrag der linken Kleinpartei Wandel und eines weiteren Beschwerdeführers über die Frage zu entscheiden, ob sich Straches Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien befindet. Die Verhandlungen liefen am Donnerstagmittag noch, wie hieß. Eine vorherige Meldung der APA, wonach bereits eine Entscheidung gefallen sei, sei in dieser Form nicht richtig.

Morgen, Freitag, soll laut entsprechenden vorerst unbestätigten Rathaus-Informationen noch ein weiteres Urteil folgen. Dem Vernehmen nach wird über den Einspruch der Kleinpartei "Wandel" erst morgen entschieden. Heute wurde ein Einspruch eines weiteren Beschwerdeführers behandelt.

Berufungen verhandelt

Schon zuvor hatte die Bezirkswahlbehörde in Wien-Landstraße, wo sich die strittige Wohnung Straches befindet, am Montagabend pro Strache entschieden. Gegen diese Entscheidung hatte unter anderem der Wandel beim Verwaltungsgericht berufen. Seinem Antreten bei dem Urnengang stünde bei einer positiven Entscheidung nichts mehr im Weg. Eine Anfechtung des Urnengangs wäre aber weiterhin möglich.

Während die Bezirkswahlbehörde die näheren Lebensumstände des Politikers prüfte, konzentrierte sich das Verwaltungsgericht als Berufungsinstanz auf formale Fragen. So wurde etwa der Einwand, dass in der Behörde Bezirkspolitiker sitzen und diese darum befangen seien, da sie in Konkurrenz zu Strache stünden, zurückgewiesen. Auch wurde – laut Gericht aber nicht zu Recht – kritisiert, dass Details zur Sitzung nicht bekanntgegeben wurden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

Unter der Woche in Wien

Konkret war es um die Frage gegangen, ob eine kleine Wohnung des ehemaligen Vizekanzlers und FPÖ-Chefs in Wien als Hauptwohnsitz gelte – womit Strache antreten darf – oder ob Strache stattdessen in Klosterneuburg wohnhaft sei. Dort hat der Politiker eine Wohnung in einer Villa gemietet. Strache beteuerte am Dienstag in der "ZiB 2" des ORF und in einer Sendung von oe24, unter der Woche in Wien zu wohnen.

Straches Interview in der "ZiB 2" am Dienstag.
ORF

Dass es sich bei seinem Nebenwohnsitz in Klosterneuburg um eine Villa handle, wies er zurück, lieber sprach er von einer "Repräsentationswohnung". Auch die kolportierte Miethöhe von 3.500 Euro im Monat stimme nicht. "Es ist weit weniger", so Strache, nämlich zwischen 2.300 und 2.400 Euro. (red, APA, 20.8.2020)