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Das deutsche Bundesverwaltungsamt (BVA) hat nach Spiegel-Informationen in bisher 37 Fällen Daten aus der "Passenger Name Record"-Datenbank (PNR) an Gesundheitsämter weitergegeben. Die Daten werden von Gesundheitsämtern bundesweit beim BVA zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten angefragt.

Mit den Daten sollen unter anderem Kontakte ermitteln werden, die neben einem als infiziert gemeldeten Reisenden saßen. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Bundesinnenministeriums an den Linken-Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko hervor.

Name, Adresse, Rufnummer und Sitzplatz

Zu den weitergereichten Daten gehören unter anderem Name, Adresse, Rufnummer und Sitzplatz der Reisenden, erklärte eine BVA-Sprecherin dem SPIEGEL. Betroffen dürften mehr als 37 Passagiere sein, da pro Anfrage die Daten mehrerer Personen an die Gesundheitsämter übermittelt werden können.

Gesetzliche Grundlage ist eine erst im März im Zuge des ersten Covid-19-Gesetzes beschlossene Ergänzung im "Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften". Demnach darf das BVA zur Pandemie-Bekämpfung Daten auf Anfrage an Gesundheitsämter weitergeben, wenn die Airlines nicht oder nicht rechtzeitig die Daten liefern.

Kritik bestätigt

"Die Antwort des Bundesinnenministeriums bestätigt unsere grundsätzliche Kritik an Datenbanken für Polizeien und Geheimdienste", erklärte Anrej Hunko. "Einmal eingerichtet, wird ihr Zweck schleichend erweitert", so Hunko.

Die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat bereits mehrere Klagen gegen die bei Datenschützern umstrittene PNR-Datenbank eingereicht. Die nun bekannt gewordene Praxis bewertet die GFF aber als unproblematisch. Weil nur Kontaktdaten weitergegeben würden, beschränke sich die Datenweitergabe auf das absolut Notwendige, so GFF-Syndikusanwalt Bijan Moini. (red, 24.8. 2020)