Berger war in den 1960er- und 1970er-Jahren einer der populärsten Stars des europäischen Kinos.

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Salzburg – Der Schauspieler Helmut Berger ist nun am Landesgericht Salzburg mit einer Unterlassungs- und Schadenersatzklage gegen den österreichischen Filmregisseur Andreas Horvath gescheitert. Wie die "Salzburger Nachrichten" am Dienstag berichteten, hat die zuständige Richterin nach gut zweijähriger Prozessdauer alle Ansprüche des 76-Jährigen abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Berger – in den 1960er- und 1970er-Jahren einer der populärsten Stars des europäischen Kinos – hatte vor knapp zwei Jahren Horvath geklagt. Der Streitwert lag bei 103.200 Euro – davon 50.000 Euro Schadenersatz. Der Regisseur soll ihn in dessen 2015 beim Internationalen Filmfestival in Venedig uraufgeführten Dokumentarfilm "Helmut Berger, Actor" in ein schlechtes Licht gerückt haben.

"Hemmungslos und verwahrlost"

Laut Klage sei der einstige Visconti-Star als "selbstzerstörerischer, hemmungsloser und verwahrloster" Mensch dargestellt worden. Szenen des Streifens seien "bloßstellend und herabsetzend". Berger hatte im Vorfeld zwar der Veröffentlichung der Doku zugestimmt und zwei Einverständniserklärungen unterschrieben – tatsächlich sei er wegen der Einnahme schwerer Medikamente nicht geschäftsfähig gewesen. "Meine damaligen gesundheitlichen Probleme wurden ausgenützt. Es sind Sachen herausgekommen, die nicht der Wahrheit entsprechen", sagte er in einer Verhandlungsrunde vor Gericht.

Horvath, der Berger für den Film ein Jahr lang begleitet hat, hatte die Vorwürfe stets zurück gewiesen. Zum einen sei der Schauspieler bei Unterzeichnung der Einverständniserklärungen geschäftsfähig gewesen. Zum anderen sei eine Doku entstanden, in der der Kläger "nicht anders dargestellt" worden sei, "als sich dieser jahrzehntelang selbst in der Öffentlichkeit präsentiert" habe.

Berger geschäftsfähig

Nachdem ein Vergleich vor Gericht scheiterte, gab die Richterin ein neuropsychiatrisches Gutachten in Auftrag. Laut "Salzburger Nachrichten" sei auf dessen Basis klar davon auszugehen, dass Berger zum Zeitpunkt der Einverständniserklärungen geschäftsfähig gewesen sei. Auch dem Vorwurf, der Kläger sei in der Doku in seiner Menschenwürde beeinträchtigt worden, konnte die Richterin nichts abgewinnen. Berger habe durch die "bewusste Zurschaustellung seiner Person" in teils sehr intimen Situationen in Kauf genommen, durch die Doku "der Öffentlichkeit ausgesetzt" zu werden. (APA, 25.8.2020)