Schon im Frühjahr halfen Soldaten im Lebensmittelhandel. (Dieses Bild ist nicht redaktionell entstanden, sondern stammt von der Presseabteilung des Bundesheeres.)

Foto: APA/Bundesheer/Pusch

Wörgl – Im Zentrallager des Lebensmittelunternehmens Spar in Wörgl, Tirol, hilft erneut das Bundesheer im Rahmen eines Unterstützungseinsatzes aus. Rund 40 Soldaten werden bis voraussichtlich 8. September dafür sorgen, dass die Filialen des Lebensmittelhändlers weiter beliefert werden können. Nötig wurde der Einsatz, weil im Zentrallager Wörgl ein Corona-Cluster festgestellt wurde. 27 Personen wurden positiv auf das Virus getestet, und infolge dessen mussten 170 Personen, als sogenannte K1-Kontakte, vorübergehend in häuslicher Quarantäne abgesondert werden.

Der Cluster dürfte, so die Angaben des Landes Tirol, einerseits auf einen bereits entdeckten in Innsbruck zurückgehen. Dort mussten bereits zwei Unterkünfte für Asylwerber isoliert werden, weil es zu einer Häufung von Ansteckungen unter Personen vornehmlich somalischer Herkunft gekommen war. Das hat diesem Cluster in den Medien bereits den Namen "Somalia-Cluster" verschafft. Daneben sind die Fälle in Wörgl auf Reiserückkehrer aus Balkanländern zurückzuführen, heißt es seitens des Landes.

Spar muss die Hilfe des Heeres selbst bezahlen

Als "versorgungskritisches Lebensmittelunternehmen" hat Spar hat die Unterstützung des Heeres selbst angefordert. Die Kosten dafür werden nicht übernommen und müssen von Spar selbst bezahlt werden. Die Tätigkeit der Soldaten im Zentrallager gilt als Unterstützungseinsatz und unterscheidet sich damit von Assistenzeinsätzen, wie sie derzeit etwa an den Grenzübergängen im Auftrag des Innenministeriums stattfinden.

Neben der Hilfe im Lager selbst, wie sie das Bundesheer in Wörgl bereits im März dieses Jahres geleistet hat, kommt auch der ABC-Zug zum Einsatz. Denn vorab muss die Anlage desinfiziert werden. Diese Fachleute werden auch bei der Erstellung eines Hygienekonzeptes behilflich sein, um den weiteren Betrieb zu garantieren.

Heer unterstützte heuer schon mehrmals

"Wenn unser Bundesheer angefordert wird, unterstützt es dort, wo schnell Hilfe benötigt wird. Ich bin sehr stolz auf unsere Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbediensteten, die heuer schon mehrmals beweisen konnten, wie rasch und kompetent sie wichtige Infrastruktur für unsere Bevölkerung am Laufen halten können", erklärte Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) zum Einsatz in Wörgl.

Derzeit befinden sich in Österreich 44 Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbedienstete in Unterstützungsleistungen. Neben den vier Rekruten und zwei Unteroffizieren des ABC-Abwehrzentrums, arbeiten in Wörgl aktuell 36 Heeres-Bediensteten (sieben Unteroffiziere und 29 Zivilbedienstete). Acht weitere tun unterstützend Dienst in einem Callcenter des Außenministeriums in Wien. Spar ist derzeit das einzige private Unternehmen, in dem Soldaten aushelfen.

Unterstützungsleistungen durch Erlass geregelt

Das Bundesheer unterstützte im Zuge der Corona-Pandemie heuer schon in den Postverteilzentren Hagenbrunn und Inzersdorf. Insgesamt wurden dabei 580 Bedienstete (bis zu 330 in Hagenbrunn und 250 in Inzersdorf) eingesetzt. Die Kosten, so erklärt das Ministerium, die von den Auftraggebern für solche Unterstützungsleistungen zu bezahlen sind, wurden in einem eigenen Erlass des Verteidigungsministeriums, des es mit Anpassungen seit fast 20 Jahren gibt, festgelegt. Sie variieren je nach Personal- und Sachaufwand.

Weiters heißt es in der Erklärung des Bundesheers: "Unterstützungsleistungen (ULstg) sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden unter bestimmten Bedingungen durchgeführt. Es muss die Intention der Erfüllung von Aufgaben des Bundesheeres im Vordergrund stehen; sie dienen auch der Unterstützung und zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur. Tätigkeiten die im Rahmen von ULstg durchgeführt werden haben einen besonderen Ausbildungswert, stellen eine wertvolle Ergänzung bzw. bringen eine sinnvolle Anwendung von erlernten Ausbildungsinhalten mit sich und haben einen wehrpolitischen Nutzen. Die Tätigkeiten dürfen keine ausgedehnte, nachweisliche Regelmäßigkeit in gewerberechtlich relevanten Bereichen erreichen. Eine ULstg muss immer im Einklang mit allen bestehenden allgemeinen Rechtsvorschriften wie zum Beispiel dem Bundeshaushaltsgesetz (BHG) und der Leistungsabgeltungsverordnung (LA-V), mit den Verordnungen der Länder wie z.B. dem Wasserrecht, Umweltschutz etc. sowie den bestehenden Dienstvorschriften des Bundesheeres erfolgen." (ars, 26.8.2020)