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Ratko Mladic beim Betreten des UN-Tribunals.

Foto: Reuters

"Lebenslange Haft ist die einzig angemessene Strafe für ihn", sagte Anklägerin Barbara Goy am Mittwoch in Den Haag vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal. In erster Instanz war der heute 77 Jahre alte Ex-General Ratko Mladic 2017 wegen des Völkermordes in Srebrenica, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Das endgültige Urteil wird nicht vor Ende des Jahres erwartet.

Kritik am UN-Tribunal

Mladic, der auch als "Schlächter vom Balkan" bekannt ist, wies alle Vorwürfe entschieden zurück und kritisierte das UN-Tribunal als Sprachrohr des Westens. "Ich bin kein Heiliger, ich bin nur ein einfacher Mann", sagte er in seinem Schlusswort. "Das Schicksal hat mich in die Lage versetzt, mein Land zu verteidigen, das von westlichen Mächten zerstört wurde." Dazu zählte er auch den Vatikan, die USA und Deutschland.

Die Anklage verwies auf eine Fülle unumstößlicher Beweise für die Schuld von Mladic. "Ratko Mladic ist einer der schlimmsten Kriegsverbrecher, der jemals vor einem internationalen Gericht erschienen ist."

Schlüsselrolle

Er habe eine "Schlüsselrolle" beim Völkermord gespielt, sagte Anklägerin Laurel Baig. Unter seiner Führung hatten serbische Truppen im Juli 1995 die UN-Schutzzone Srebrenica überrannt und anschließend mehr als 8000 bosnisch-muslimische Männer und Jungen ermordet. "Mladic hatte die Befehlsgewalt," sagte die Anklägerin. Er sei an der Planung und Ausführung beteiligt gewesen. "Ohne Mladic wären die Verbrechen in Srebrenica nicht verübt worden."

Nach Auffassung der Anklage plante Mladic gemeinsam mit anderen, einen "ethnisch reinen serbischen Staat" zu errichten. Die Mittel dazu waren nach Darstellung der Anklage Mord, Vertreibung und Völkermord der nicht-serbischen Bevölkerung. Die Anklage hatte ebenfalls Berufung eingelegt und will eine weitere Verurteilung für Völkermord auch in anderen Kommunen erreichen.

Verteidigung fordert Freispruch

Die Verteidiger fordern dagegen Freispruch. Mladic habe von dem Massenmord in Srebrenica nichts gewusst und nicht den Befehl dazu erteilt. Die Deportation von Tausenden muslimischen Frauen, Kindern und Alten aus Srebrenica nannte Verteidiger Dragan Ivetic eine "humanitäre Evakuierung". Dazu sagte Anklägerin Baig: "An dieser Aktion war nichts Humanitäres. Im Gegenteil. Es war barbarisch."

Während die Anklägerinnen Massaker und Deportationen schilderten, schüttelte Mladic mehrfach verneinend den Kopf und lachte. Gelegentlich blätterte er auch in einer Biografie über ihn.

Die österreichischen Grünen begrüßten die durch Anklägerin Baig bestätigte Befehlsgewalt Mladics. "Mladics Name ist untrennbar verbunden mit grauenhaften Verbrechen, dem Massaker von Srebrenica und der Belagerung Sarajevos. Das Urteil kann weder die Ermordung tausender Menschen gutmachen, noch kann es das unendliche Leid ihrer Angehörigen lindern", erklärte die außenpolitische Sprecherin Ewa Ernst-Dziedzic in einer Aussendung. Die Gräueltaten von Srebrenica seien "das größte Kriegsverbrechen auf europäischem Boden seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Hier haben wir in der Gegenwart wie in der Zukunft eine internationale Verantwortung", betonte Ernst-Dziedzic.

Belagerung Sarajevos

Mladic war erst 2011, also 16 Jahre nach Ende des Krieges, gefasst und dem Tribunal übergeben worden. Er soll auch schuldig sein an der jahrelangen Belagerung Sarajevos mit mehr als 10.000 Toten und der Vertreibung von Tausenden bosnischen Muslimen und Kroaten. Der Völkermord von Srebrenica gilt als schlimmstes Kriegsverbrechen in Europa nach 1945.

Es ist der letzte Prozess des UN-Tribunals zu Srebrenica. Im März 2019 war der politische Gefährte von Mladic, Serbenführer Radovan Karadzic (75), dafür bereits endgültig schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Berufungsprozess von Mladic war zweimal verschoben worden und fand nun wegen der Corona-Maßnahmen zum Teil über Videoverbindungen statt. Publikum war im Gerichtssaal nicht zugelassen. (APA, 26.8.2020)