Im Juli 2019 hatte der Mann eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn am Hauptbahnhof Frankfurt vor einen einfahrenden ICE gestoßen.

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Frankfurt – Im Fall einer tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof muss der Täter dauerhaft in eine Psychiatrie. Laut dem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom Freitag ist der 41-Jährige schuldunfähig. Der Mann hatte im Juli 2019 eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der Achtjährige kam ums Leben, die Frau konnte sich in letzter Sekunde retten.

Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord. Eine heute 79-Jährige, die der Mann ebenfalls gestoßen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig. Sowohl die 79-Jährige als auch die Familie des toten Buben traten bei dem Prozess als Nebenkläger auf.

Nach Attacke geflüchtet

Der Angreifer, ein anerkannter Flüchtling aus Eritrea, hatte jahrelang in der Schweiz gelebt und war erst wenige Tage zuvor nach Frankfurt gekommen. Nach der Attacke ergriff er die Flucht, doch Passanten verfolgten ihn, er konnte außerhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Später wurde der dreifache Familienvater in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Im Gerichtsverfahren ging aus dem psychiatrischen Gutachten hervor, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. "Er hat völlig fremde Menschen attackiert", sagte der Sachverständige. Somit seien auch künftige Opferkreise "völlig unvorhersehbar". Nach Einschätzung des Experten ist der Mann schuldunfähig. Zweifellos sei zum Tatzeitpunkt eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen, hieß es. (APA, 28.8.2020)