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Anfang August zogen Zehntausende durch Berlin, um gegen einschränkende Corona-Maßnahmen zu demonstrieren.

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Berlin – Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag das Verbot der umstrittenen Corona-Demonstration per Eilbeschluss gekippt. Das teilte der Pressesprecher des Gerichts am Freitagnachmittag mit. Die Demonstration könne unter strengen Auflagen stattfinden, hieß es.

Die Polizei akzeptiert die Entscheidung des Gerichts allerdings nicht. Sie legte noch Freitagnachmittag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein, sagte ein Gerichtssprecher. Die Begründung werde nachgereicht, hieß es. Dann erhalten die Veranstalter der Demonstration noch einmal Gelegenheit zu einer kurzen Stellungnahme. Erwartet wurde eine schnelle Entscheidung des OVG, bis zum späten Freitagabend blieb sie aber zunächst aus. Gegner der Corona-Maßnahmen haben für Samstag in Berlin unter anderem eine größere Demonstration auf der Straße des 17. Juni angemeldet.

Das von der Polizei verfügte Verbot der Demonstration hat zu einer kontroversen Debatte geführt, in die sich sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel einmischte. Die Initiatoren gingen gerichtlich gegen das Verbot vor, zudem meldeten sie bis zu 1.000 weitere Demonstrationen an.

Eine davon hat dann auch bereits am Freitagabend vor dem Brandenburger Tor stattgefunden. Etwa 1500 Demonstranten haben dabei laut "Spiegel" gegen die deutsche Corona-Politik protestiert.

Initiator klagt über "Angriff auf Grundgesetz"

Als einen Grund für das Verbot nannte die Polizei, dass durch die Ansammlung zehntausender Menschen – oft ohne Maske und Abstand – ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Der Demonstrationsinitiator Michael Ballweg hatte dagegen in einer Erklärung von einem "feindlichen Angriff auf das Grundgesetz" gesprochen.

Das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass der Anmelder der Demo durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams "hinreichende Vorkehrungen" getroffen habe, entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken. Aus dem Konzept des Anmelders sei nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung "bewusst missachten" werde.

Weitere Auflagen

Allerdings muss der Veranstalter, die Initiative "Querdenken 711" aus Stuttgart, dem Urteil zufolge weitere Auflagen beachten: Im Bühnenbereich müssen Gitter aufgestellt werden, zudem muss regelmäßig auf die Mindestabstände hingewiesen werden. Die Versammlungsbehörde darf außerdem weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands erlassen.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat bereits vor einem konfliktreichen Wochenende in der Hauptstadt gewarnt. "Es gibt eine ganz erhebliche Androhung von Gewalt. Das macht uns ernsthaft Sorgen", sagte Geisel im Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Die Polizei sei jedoch auf alle Szenarien vorbereitet. Tausende Polizisten seien auch aus anderen Bundesländern und vom Bund zusammengezogen worden. (APA, 28.8.2020)