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Mit Nullen und Einsen lässt sich auf Whatsapp auch Verbotenes darstellen und ausdrücken, wie der 23-jährige Angeklagte feststellen muss.

Foto: Reuters/Dado Ruvic

Wien – "Es gibt frauenfeindliche Witze, es gibt Judenwitze, früher gab es auch viele Burgenländerwitze", fasst Verteidiger Christian Werner in seinem Schlussplädoyer die aus seiner Sicht beliebtesten Inhalte österreichischen Alltagshumors zusammen. "Mein Mandant hat das als jugendlichen Blödsinn gepostet", nimmt er auf Herrn S. Bezug, der wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht unter Vorsitz von Andreas Hautz sitzt.

Staatsanwältin Bettina Sommer wirft dem 23-jährigen, der als Vertragsbediensteter bei der Wiener Polizei arbeitet, konkret drei Handlungen vor. Im Mai 2017 soll er in einer Whatsapp-Gruppe eine Fotomontage aus einem Gaspedal und einem lachenden Gesicht Adolf Hitlers verbreitet haben. Im Februar 2018 leitete er einen Screenshot weiter, auf dem der nationalsozialistische Diktator samt dem nach ihm benannten Gruß zu sehen ist. Und im Jänner 2019, als er schon bei der Polizei arbeitete, verwendete er in einem Chat die Begriffe "HH" und "Heil".

"Haha" oder "Heil Hitler"?

Bei seiner ersten Einvernahme durch die Exekutive behauptete er noch, "HH" stehe für "Haha", vor Gericht gibt er nun zu, dass es die Abkürzung für "Heil Hitler" ist. Was sich harmonisch in den Chatverlauf einfügt: Ein anderer Teilnehmer hatte auf "HH" mit "Sieg" reagiert, worauf S. mit "Heil" antwortete und ein weiterer "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" beisteuerte.

Dass die inkriminierten Texte und Bilder von ihm stammen, bestreitet der Unbescholtene vor Gericht nicht. Und er stellt auch klar: "Es ist überhaupt nicht witzig, und ich möchte mich aufrichtig dafür entschuldigen." Mit Rechtsextremismus habe er aber nichts am Hut, beteuert er, obwohl auf seinem Mobiltelefon zahlreiche einschlägige Dateien sichergestellt wurden.

Die Postings seien "schwarzer Humor", damit man im Freundeskreis akzeptiert werde, entschuldigt sich der 23-Jährige, der auch in Geschichte maturiert hat. Der Humor scheint weit verbreitet: "Beim Bundesheer war es eigentlich an der Tagesordnung, dass man Witze über den Zweiten Weltkrieg und Adolf Hitler gemacht hat. Nicht nur unter den Kameraden, sondern auch Kadersoldaten", verrät er.

Chatgruppe "Surenhohn"

Eines will Vorsitzender Hautz noch wissen: Die Whatsapp-Gruppe seiner engsten Freunde mit neun Mitgliedern, in der S. "HH" und "Heil" gepostet hat, trägt den Namen "Surenhohn". "Hat das etwas mit dem Koran zu tun?", fragt Hautz daher. "Das könnte man als Herabwürdigung sehen." – "Nein, wenn man die Buchstaben H und S austauscht ...", beginnt der Angeklagte zu erklären. "Das habe ich auch festgestellt", unterbricht der Vorsitzende ihn.

Ob er mit seinen Eltern, die Mutter arbeitet ebenso im Staatsdienst, daheim über die NS-Zeit gesprochen habe, interessiert Hautz. Ja, lautet die Antwort, nach Besuchen mit der Schule im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen sowie in Berlin sei das ein Thema gewesen. "Hatten Sie je im Hinterkopf, dass solche Postings auch dazu führen können, dass NS-Gedankengut wieder salonfähig wird?", ist eine weitere Frage des Vorsitzenden. "Es ging uns rein um Belustigung", bleibt S. bei seiner Verteidigung.

Knappestmögliche Verurteilung und außerordentliche Milde

Die Geschworenen treffen schließlich die knappestmögliche Entscheidung: Für die beiden Bilder wird er einstimmig beziehungsweise mit 7:1 Stimmen freigesprochen. Beim Chatverlauf bejahen die Laienrichter dagegen mit 5:3 Stimmen seine Schuld. Die Strafe, gegen die Anklägerin Sommer Berufung einlegt, beträgt sechs Monate bedingt. Man habe vom außergewöhnlichen Milderungsrecht Gebrauch gemacht und die geringstmögliche Strafe ausgesprochen, begründet Hautz, da inhaltlich die Milderungs- die Erschwerungsgründe bei weitem überwiegen würden. (Michael Möseneder, 1.9.2020)