Nicht nur in Belarus, sondern auch in Österreich dürfen Behörden das Internet einschränken. Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass das zuständige Ministerium "zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung den Betrieb von Telekommunikationsanlagen ganz oder teilweise oder für bestimmte Arten von Anlagen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit einstellen" darf.

Seitens des zuständigen Landwirtschaftsministeriums heißt es dazu, dass "die Regelung noch nie in Anspruch genommen wurde. Sie dient für Katastrophenfälle".

Das Telekommunkationsgesetz,
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Drosselung von Netflix

Zusätzlich dürfen auch bestimmte Dienste gedrosselt werden. Dies wurde kurz nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie im März bekannt. Damals wandte sich die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) in einem Schreiben an die Telekomanbieter und den Betreibern im Fall einer drohenden Netzüberlastung, eine Außerkraftsetzung der normalerweise streng gehandhabten Netzneutralität erlaubt. Konkret könnten bestimmte Datenpakete, etwa Streaming-Angebote wie Netflix, in der Priorität nachgereiht werden – das würde bedeuten, dass sie nur noch gedrosselt übertragen werden, während andere Anwendungen den Vorrang bekommen. Eine derartige Drosselung fand allerdings bisher nicht statt.

Das ist normalerweise im Sinne der erstmals 2016 eingeführten Netzneutralität nicht möglich. Denn es müssten alle Datenpakete im Netz gleich behandelt werden. Ob es sich um eine Notfallsituation handelt, beurteilen die Telekomanbieter selbst. (sum, 1.9. 2020)