Die Leiche einer 52-jährigen Oberösterreicherin wurde im Mai 2019 auf einer Grünfläche neben einem Parkplatz in Greinsfurth aufgefunden.

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St. Pölten – Weil er eine 52-Jährige im Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth getötet haben soll, ist ein 40 Jahre alter Mann am Dienstag am Landesgericht St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die beiden Hauptfragen nach Mord und schwerem Raub wurden von den acht Geschworenen jeweils einstimmig bejaht. Der Schuldspruch gegen den deutschen Staatsbürger ist nicht rechtskräftig.

Die Leiche der 52-Jährigen war am späten Abend des 28. Mai vergangenen Jahres in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums West Side City entdeckt worden. Der Beschuldigte wurde rund zwei Monate später festgenommen. Bei ihm wurde das Handy des Opfers gefunden, zudem wurde der Mann von DNA-Spuren an der Kleidung und am Körper des Opfers belastet.

Handydaten

Der Prozess war nach Anträgen von Verteidiger Michael Dohr zweimal vertagt worden. Der jüngste Beweisantrag, dem am 16. Juli stattgegeben worden war, beschäftigte sich mit einer Auswertung von Handydaten. Konkret rekonstruiert wurden bis zum vierten Verhandlungstag am Dienstag Daten eines abgängigen Mobiltelefons des Beschuldigten. Die Resultate wurden mit Spannung erwartet, letztlich lieferten sie aber keine neuen Erkenntnisse zum Aufenthaltsort des 40-Jährigen zum Tatzeitpunkt.

Dohr bestritt bis zuletzt, dass sich sein Mandant am 28. Mai gegen 20.30 Uhr, als die 52-Jährige laut Ermittlern getötet wurde, in Greinsfurth aufgehalten hatte. Vielmehr sei der Deutsche zu diesem Zeitpunkt per Pkw auf dem Weg von Scheibbs in den Amstettner Stadtteil gewesen. "Ich war es nicht", sagte der Angeklagte selbst. "Ich war in meinem ganzen Leben noch nie gewalttätig, meine größte Waffe ist meine Stimme", führte der Beschuldigte nach den Schlussvorträgen aus.

Motiv unbekannt

Offen blieb im gesamten Prozessverlauf die Frage nach dem möglichen Motiv für die Bluttat. Mehrmals war die Rede davon, dass der zuletzt arbeitslose Beschuldigte knapp bei Kasse gewesen sein soll und sich mit kleineren Betrügereien finanziell über Wasser gehalten haben könnte. Der Deutsche verneinte aber stets, in Geldnot gewesen zu sein.

Staatsanwalt Leopold Bien sah jedenfalls eine erdrückende Beweislage: "Das sind keine schwachen Indizien, sondern eine Vielzahl eindeutiger Indizien." Er forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den 40-Jährigen. Dieser Ansicht folgten die Geschworenen nach mehr als zweistündigen Beratungen.

In Sachen Strafbemessung habe aus spezial- und generalpräventiven Gründen kein Weg an einer lebenslangen Freiheitsstrafe vorbeigeführt, erklärte die vorsitzende Richterin. Erschwerend habe sich ausgewirkt, dass der Angeklagte "besonders heimtückisch" vorgegangen sei und "das Opfer bestialisch ermordet" habe. Als mildernd wurde demnach der bis zum Tattag ordentliche Lebenswandel gewertet. Der Beschuldigte kommentierte das Urteil bevor und während er abgeführt wurde jeweils in Richtung der Geschworenen mit den Worten: "Das ist eine Lüge." Während Staatsanwalt Bien auf Rechtsmittel verzichtete, meldete Verteidiger Dohr Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. (APA, 1.9.2020)