Sparguthaben eines Exmanagers sind nach dessen Tod laut Pucher nicht in die Verlassenschaft gekommen und zum Teil für marode Kredite abgebucht worden.

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Wien – Nicht nur jede Menge an Krediten war in der Mattersburger Commerzialbank gefälscht, in einem Fall gestand Ex-Bankchef Martin Pucher auch eine "Manipulation im Sparbereich" ein.

Laut seiner Einvernahme vom 17. Juli geht es dabei um drei bis vier Millionen Euro, die von Sparbüchern eines Kunden stammten, der in der Zwischenzeit verstorben ist. Der Mann hatte zahlreiche Sparbücher bei der burgenländische Regionalbank, einige davon waren legitimiert, einige nicht. Erstere gingen laut Puchers Geständnis nach dem Tod des Kunden in die Verlassenschaft, von den unlegitimierten Sparbüchern (also anonymen) habe man die darauf geparkten drei bis vier Millionen "im Lauf der Zeit" abgebucht. Bewerkstelligt hat das laut dem damaligen Vorstandsvorsitzenden seine Kollegin K., in seinem, Puchers, Auftrag. Warum sie? "Ich selbst kann nicht buchen", begründete er die Arbeitsteilung.

Geld für marode Kredite verwendet

Die Frage, was mit den Millionen des Verstorbenen geschehen ist, beantwortete Pucher vor den Ermittlern von Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Landeskriminalamt Eisenstadt so: Das Geld sei in der Bank geblieben, man habe damit auch notleidende Kredite bedient. Gemäß Recherchen des STANDARD war der Kunde Unternehmer aus Niederösterreich und zuletzt an einem Metallunternehmen beteiligt, in dessen Vorstand er auch tätig gewesen war. Gestorben ist er 2015 im Alter von 67 Jahren.

Die Sparbücher dieses Kunden thematisierte auch Exmanagerin K. in einem Brief, den sie heuer Anfang des Jahres (undatiert) an Pucher geschrieben hat. Darin erklärt sie dem damaligen Bankchef, der laut K. bereits seit 27 Monaten nicht mehr mit ihr sprach, dass sein Misstrauen nun schon so weit führe, dass sie "Differenzen" bei den genannten Sparbüchern privat decke. "Ich habe es getan", ließ sie den Vorstandsvorsitzenden wissen, weil sie die Konten sonst hätte schließen müssen, was aber aufgefallen wäre.

Ob die Familie des verstorbenen Exkunden von alldem bereits weiß, ist derzeit nicht zu klären. Für Pucher und K, die die Bilanzmanipulationen gestanden haben, gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 2.9.2020)