"PUBG Mobile" kann in Indien fortan nicht mehr gespielt werden.

Foto: PUBG

Inmitten verstärkter Spannungen mit China hat Indien das beliebte Shooter-Spiel PUBG Mobile und mehr als 100 weitere chinesische Apps verboten. Als Grund wurden Sicherheitsbedenken genannt. Das indische Informationstechnologieministerium habe mehrere Berichte erhalten, wonach Nutzerdaten von einigen dieser Apps missbraucht und auf Server im Ausland übertragen würden, hieß es in einer Mitteilung am Mittwoch.

In diesem Sommer hatte Indien bereits andere chinesische Apps verboten – darunter die im Land sehr beliebte Video-App TikTok. Die betroffenen Apps sind in Indien nicht mehr im Google Play Store und im Apple App Store zu finden.

"Gezielte Auswertung und Profiling"

"Die Zusammenstellung dieser Daten, deren gezielte Auswertung und das Profiling durch Elemente, die der nationalen Sicherheit und Verteidigung Indiens feindlich gesinnt sind – was letztlich die Souveränität und Integrität Indiens betrifft – ist eine sehr tiefgehende Angelegenheit und eine dringende Sorge, welche Notfallmaßnahmen erfordert", hieß es dieses Mal wie schon zuvor als Begründung.

Vor gut zwei Monaten waren bei einem militärischen Zusammenstoß mindestens 20 indische Soldaten getötet worden. Es war der schlimmste Grenzzwischenfall zwischen den beiden Atommächten seit Jahrzehnten. Anschließend gab es Deeskalationsgespräche von Militärvertretern. Doch in den vergangenen Tagen sind die Spannungen wieder verstärkt worden, nachdem sich Neu Delhi und Peking gegenseitig vorgeworfen hatten, mit Truppenbewegungen an der Grenze provoziert sowie versucht zu haben, dort den Status quo zu ändern.

Längerer Streit zwischen Staaten

Der Streit der asiatischen Rivalen um ihre gemeinsame Grenze dauert schon lange. In den 60er-Jahren hatten beide Staaten einen kurzen Krieg geführt, den China gewonnen hatte. Nach dem neuen Zusammenstoß im Juni stand Indiens Premierminister Narendra Modi innenpolitisch stark unter Druck, Peking hart zu antworten. Sein Land ist China aber militärisch unterlegen. (APA, 2.9.2020)