Mehr als 700 Stiftungen in Österreich haben sich gemeinnützigen Zwecken verschrieben.

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Wien – In Österreich assoziiere man mit Stiftungen eher Geldwäsche oder Steuerhinterziehung als Gemeinnützigkeit, beklagte Katarina Turnauer am Mittwoch. Dabei gibt es hierzulande 745 Stiftungen, die sich ganz dem Dienst für die Allgemeinheit verschrieben haben – allerdings neben mehr als 2800 eigennützigen Privatstiftungen. Damit mehr Menschen ihr Vermögen gemeinnützig stiften, fordert die Präsidentin des Verbands für gemeinnütziges Stiften eine Vereinfachung des Stiftungsrechts.

Denn auch wenn das Image von Stiftungen nicht das beste sei, würden viele Menschen stiften wollen. Allein die damit verbundene Bürokratie schrecke potenzielle Stifter oft ab. Stiftungsrechtsexperten sehen das genauso. Die Novellierung des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes 2015 sei bereits ein erster Schritt gewesen, es gebe aber immer noch viele Hürden, die gemeinnütziges Stiften weiterhin erschwerten, sagt die Anwältin Nikola Leitner-Bommer. Die Regierung hat angekündigt, das Recht noch heuer zu evaluieren. Es sei wichtig, dass die Evaluierung jetzt auch bald komme, so Leitner-Bommer.

Angst vor Missbrauch

"Es wäre wirklich an der Zeit, zu modernisieren und radikal zu vereinfachen", sagt auch Markus Achatz, Professor für Steuerrecht an der Universität Linz. Etwa was die Ausformulierung der Satzung betrifft, seien Änderungen angebracht. Man müsse derzeit sehr genaue Vorgaben erfüllen, damit man auch die Steuervorteile für die Stiftung bekommt. Es sei verständlich, dass der Staat bei Stiftungen sehr genau hinschaue, schließlich gehe es darum, dass die Widmung von Vermögen für gemeinnützige Zwecke nicht für Steuertrick missbraucht werde. Allerdings sei Missbrauch auch eine Folge der Komplexität des Rechts: je klarer ein Gesetz, desto weniger Graubereiche – also weniger Spielraum für Missbrauch.

Zudem erinnert der Experte daran, dass mit Ende des Jahres eine Reglung auslaufe, die es Betrieben erlaubt, Dotierungen von Stiftungen bis zu 500.000 Euro als Betriebsausgabe abzuziehen. Daher müsse geklärt werden, wie es nach Ablauf der Frist weitergehen solle. Laut Achatz habe man gute Erfahrungen mit der Regelung gemacht, weshalb diese "sehr eingeschränkte Begünstigung" ausgeweitet werden solle.

50 bis 70 Millionen

Der Rechtsexperte sprach sich weiters für eine Zertifizierung für Stifter vor – analog zu einem "zertifizierten Steuerpflichtigen" im internationalen Handel. So könnte es bestimmte Spielregeln geben, wie ein Stifter eine Zertifizierung erlangen und mit einer solchen dann Zugang zu weiteren Begünstigungen bekommen könne. Auch damit könne Missbrauch eingeschränkt werden.

Mindestens 50.000 Euro braucht es, um eine gemeinnützige aktive Stiftung einzurichten, mit Nach- und Zustiftungen kann das Kapital freilich erhöht werden. Aber auch Privatstiftungen können sich gemeinnützigen Zwecken verschreiben. 2019 wurden österreichweit elf Stiftungen und Fonds neu gegründet. Laut dem Verband für gemeinnütziges Stiften schütten gemeinnützige Stiftungen jährlich zwischen 50 und 70 Millionen Euro pro Jahr aus. (luis, 3.9.2020)